Aktuelles aus Oberhaching
1
/ 9
Für die Wasserabrechnung vom 01.11.2023 bis 31.10.2024 benötigen wir den Kaltwasserstand Ihres Hauptzählers bis zum 31.10.2024. Sollte Ihr Zählerstand nicht bis zum genannten Stichtag vorliegen, wird Ihr Wasserzählerstand von der Verwaltung geschätzt. Die Schätzung erfolgt mit einem Verbrauch von 150 % des Vorjahres.