E-Mobilität und Ladestationen

Im Herbst 2018 hat der Landkreis München ein Elektromobilitätskonzept beschlossen, um die Verkehrswende einzuleiten. Die Gemeinde Oberhaching hat daraufhin ihre Infrastruktur für Elektromobilität erheblich ausgeweitet.

E-Ladesäulen

Aktuell gibt es in Oberhaching elf Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mit jeweils zwei Ladepunkten und entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. Bei allen Stationen handelt es sich um Ladesäulen mit je 22 Kilowatt Anschlussleistung und Typ-2-Anschlussdosen.

Standorte:

  • Rathaus-Parkplatz
  • Hubertusplatz
  • S-Bahnhof Deisenhofen
  • S-Bahnhof Furth
  • Kybergstraße 2 auf dem Parkplatz Forstner
  • Forstanger - Pfarrer-Hobmair-Weg
  • Parkplatz Friedhof - Pfarrweg
  • Abt-Petto-Straße - Parkplatz am Gymnasium
  • Ludwig-Thoma-Straße / Ecke Bahnhofstraße
  • Gewerbegebiet - Bajuwarenring / Ecke Raiffeisenallee
  • Pfarrer-Socher-Straße 39 - Hotel Hachinger Hof

Betrieben werden die Ladesäulen ausschließlich mit Ökostrom aus Anlagen für erneuerbare Energien in Deutschland, den die Gemeindewerke Oberhaching (GWO) liefern.

Die Abwicklung des Ladevorgangs und der Abrechnung erfolgt über die Wirelane GmbH aus München, die als Partner der GWO fungiert.

Weitere Infos zum Ladevorgang

Elektromobilität in der Gemeinde

Die Gemeinde Oberhaching setzt auf das Thema Elektromobilität, auch im eigenen Fuhrpark. So können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus nicht nur mehrere Pedelecs für die meist kurzen innerörtlichen Wege nutzen, sondern auch drei Elektro-Pkw´s.

Bei den gemeindlichen Wohnbauprojekten (bspw. für Einheimische und Bedienstete) wird die Elektromobilität bereits in der Planung berücksichtigt, sodass speziell in den Tiefgaragen bauliche Vorkehrungen geschaffen werden, damit dort bei Bedarf ohne großen Aufwand Ladestationen eingerichtet werden können.

Auch seitens der örtlichen Unternehmen ist das Interesse und die Bereitschaft groß, sich hinsichtlich des eigenen Fuhrparks wie der Schaffung von (halb-)öffentlichen Ladestationen für Kunden und Mitarbeiter zu engagieren. Und dies möglichst in einem landkreisweit einheitlichen Standard.