Unser Ziel ist die Verkehrssicherheit!
Die von der Gemeinde beauftragte kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) ist nur für den ruhenden Verkehr, sprich die abgestellten Fahrzeuge, zuständig. Die Überwachung des fließenden Verkehrs ist und bleibt alleinige Aufgabe der Polizei.
Die Mitarbeiter*innen der KVÜ kontrollieren, dass Verkehrsteilnehmer die geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung im ruhenden Verkehr einhalten. Festgestellte Parkverstöße beanstandet die KVÜ nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.
Die Kommunale Verkehrsüberwachung überwacht in unserer Gemeinde zum Beispiel:
- Geh- und Radwege, Ladezonen und Behindertenparkplätze, um diese für den vorgesehenen und berechtigten Personenkreis nutzbar zu halten.
- Feuerwehranfahrtszonen und -zufahrten, Engstellen, Rettungs- und Fluchtwege, damit diese stets für den schnellen und reibungslosen Rettungs-, Ver- und Entsorgungseinsatz frei bleiben.
- Parkscheibenzonen (Karte)/ Kurzzeitparkplätze, um die Zweckentfremdung durch Dauerparker zu minimieren und somit die Umschlaghäufigkeit im öffentlichen Interesse zu gewährleisten.
- Halteverbote, um in diesen Bereichen Verkehrsstaus zu vermeiden.