Anmeldung
Um sich an der Wasserversorgung anzuschließen, benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Antrag. Beachten Sie bitte, dass für den Grundstücksanschluss gemäß § 8 Beitrags- und Gebührensatzung Kosten entstehen. Die Anmeldung der Wasser- und Kanalgebühren erfolgt in der Regel automatisch nach Fertigstellung der Baumaßnahme bzw. mit dem Einbau des Wasserzählers.
Ummeldung
Eine Ummeldung ist dann erforderlich,wenn es einen Wechsel in Eigentumsverhältnissen gibt. In diesen Fällen benötigen wir von Ihnen ein Übergabeprotokoll in dem der alte und der neue Eigentümer sowie der Kaltwasserzählerstand enthalten sind. Nach Erhalt dieser Daten, können wir Ihnen mit dem alten Eigentümer eine Endabrechnung und dem neuen Eigentümer als neuen Wasserwerkskunden erfassen.
Abmeldung
Die endgültige Abmeldung erfolgt vor Ausbau des Wasserzählers (Benachrichtigung Wasserwerk!) bei Abriss des Gebäudes. Sie erhalten dann automatisch von uns eine Endabrechnung.
Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren
Die Wasser- und Kanalgebühren werden immer für den Zeitraum vom
1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres abgerechnet. Im Herbst erhält jeder Wasserkunde schriftlich die Aufforderung zur Ablesung des Zählerstandes.
Nach Mitteilung bis spätestens Mitte Oktober wird mit diesem Zählerstand die Abrechnung für den laufenden Zeitraum erstellt..
Grundsätzlich sind Wasser- und Kanalgebühren nur vom Eigentümer eines Anwesens zu bezahlen. Ausnahmen sind z. B. Wohnanlagen, denn hier werden die Gebühren in den meisten Fällen über eine Hausverwaltung abgerechnet.
Antrag auf Gartenwasserabzug
Informationen und Antragsunterlagen für einen Gartenwasserabzug erhalten sie beim Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal.