Die Wasser- und Kanalgebühren werden immer für den Zeitraum vom
1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres abgerechnet. Im Herbst erhält jeder Wasserkunde schriftlich die Aufforderung zur Ablesung des Zählerstandes.
Nach Mitteilung bis spätestens Mitte Oktober wird mit diesem Zählerstand die Abrechnung für den laufenden Zeitraum erstellt.
Die Wasser- und Kanalgebühren sind vom Eigentümer eines Anwesens zu bezahlen. Ausnahmen sind z. B. Wohnanlagen, denn hier werden die Gebühren in den meisten Fällen über eine Hausverwaltung abgerechnet.
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) oder Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Die monatlichen Grundgebühren betragen ab dem 1. Oktober 2023:
Nenndurchfluss | Dauerdurchfluss | Grundgebühr |
Qn 2,5 | Q3 4 | 11,00 Euro |
Qn 6 | Q3 10 | 14,00 Euro |
Qn 10 | Q3 16 | 18,00 Euro |
Qn 40 | Q3 63 | 44,00 Euro |
bis Qn 60 | bis Q3 100 | 73,00 Euro |
ab Qn 60 | ab Q3 100 | 115,00 Euro |
Zu den oben genannten Gebühren kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) von 7% hinzu.
Verbrauchsgebühren
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler festgehalten. Er ist durch die Gemeinde zu schätzen, wenn
- ein Wasserzähler nicht vorhanden ist,
- der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird,
- sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.
Der Preis beträgt 1,10 Euro (Netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr Netto 2,82 € (incl. Grundgebühr) pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Es wird eine Kaution 500,00 € erhoben.
Für Standrohre wird je angefangener Monat eine Grundgebühr von
20,00 € und einer Kaution von 500,00 € jeweils erhoben.
Abwasserversorgung durch den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal, Rotwandweg 16, 82024 Taufkirchen, Telefon: 089 / 615 59 03
Einleitungsgebühr Abwasser
Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der gültigen Satzung nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Als Abwassermengen gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsanlage zugeführten Wassermengen.
Die Gebühr betrug bis 31.12.2023 1,94 € pro Kubikmeter Abwasser. Ab 01.01.2024 ändert sich die Gebühr vom Abwasserzweckverband Hachinger Tal auf 2,86 € pro Kubikmeter. Die Abwassergebühren unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht.