Grundgebühr
Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) oder nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Die jährliche Grundgebühr beträgt:Nenndurchfluss | Dauerdurchfluss | Grundgebühr |
Qn 2,5 | Q3 4 | 100 Euro |
Qn 6 | Q3 10 | 130 Euro |
Qn 10 | Q3 16 | 165 Euro |
Zu den Gebühren kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (aktuell 7%) hinzu.
Verbrauchsgebühren
Der Preis beträgt 1,47 Euro (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Der Wasserverbrauch wird grundsätzlich durch einen Wasserzähler festgehalten. Der Wasserverbrauch ist durch den Zweckverband zu schätzen, wenn ein- Wasserzähler nicht vorhanden ist,
- der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird,
- sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.
Bauwasser / Standrohre
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Wasserverbrauchsgebühr 1,47 Euro (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers.Die Grundgebühr bei Verwendung von beweglichen Wasserzählern (Standrohre) beträgt incl. der Dienstleistung des Wassermeisters bei
- kurzfristiger Nutzung (Tage- und Wochenweise) bis max. 3 Monate 119 Euro pro Ausleihe;
- langfristiger Nutzung dauerhaft 244 Euro pro Jahr;
Herstellungsbeitrag
Für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung für das Gebiet Gerblinghausen, Oberbiberg, Kreuzpullach, Jettenhausen und Ödenpullach erhebt der Zweckverband einen Beitrag. Dabei wird der Aufwand entsprechend der Grundstücks- und Geschoßfläche auf die einzelnen Wasserkunden umgelegt.Der Beitrag beträgt
- pro m² Grundstücksfläche: 1,09 Euro
- pro m² Geschoßfläche: 6,13 Euro
- pro m² Grundstücksfläche: 0,73 Euro
- pro m² Geschossfläche: 4,71 Euro
- pro m² Grundstücksfläche: 0,36 Euro
- pro m² Geschossfläche: 1,42 Euro
Hausanschluss
Hausanschlussleitungen werden vom Zweckverband hergestellt, erneuert, verlegt und repariert. Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten auf dem Privatgrund.Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung für die Ortsteile Gerblinghausen, Oberbiberg, Jettenhausen und Kreuzpullach erfolgt durch den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal, Rotwandweg 16, 82024 Taufkirchen, Telefon: 089 / 615 59 03Einleitungsgebühr
Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der gültigen Satzung nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Als Abwassermengen gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsanlage zugeführten Wassermengen.Die Gebühr ist der aktuellen Beitrags- Gebührensatzung des Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal zu entnehmen und unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht. Die Gebührenabrechnung erfolgt über den Zweckverband zur Wasserversorgung der Endlhauser Gruppe.