Beiträge und Gebühren des Zweckverbands Endlhauser Gruppe

Grundgebühr

Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) oder nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Die monatliche Grundgebühr beträgt:

Nenndurchfluss Dauerdurchfluss Grundgebühr
Qn  2,5 Q3        4 16 Euro
Qn    6 Q3    10 21 Euro
Qn  10 Q3    16 26 Euro

Zu den Gebühren kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (aktuell 7%) hinzu.

Verbrauchsgebühren

Der Preis beträgt 1,51 Euro (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Der Wasserverbrauch wird grundsätzlich durch einen Wasserzähler festgehalten. Der Wasserverbrauch ist durch den Zweckverband zu schätzen, wenn ein

  • Wasserzähler nicht vorhanden ist,
  • der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird,
  • sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.

Zu den Gebühren kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (aktuell 7%) hinzu.

Bauwasser / Standrohre

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Wasserverbrauchsgebühr 1,51 Euro (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Für Standrohre wird je angefangener Monat eine Gebühr von 18,00 € (netto) erhoben.

Für die Ausleihe von Bauwasserzählern oder sonstiger beweglicher Wasserzähler, sowie für Standrohre, wird eine Kaution in Höhe von 500,00 € erhoben

Zu den Gebühren kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (aktuell 7%) hinzu.

Herstellungsbeitrag

Für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung für das Gebiet Gerblinghausen, Oberbiberg, Kreuzpullach, Jettenhausen und Ödenpullach erhebt der Zweckverband einen Beitrag. Dabei wird der Aufwand entsprechend der Grundstücks- und Geschoßfläche auf die einzelnen Wasserkunden umgelegt.

Der Beitrag beträgt

  • pro m² Grundstücksfläche: 1,09  Euro
  • pro m² Geschoßfläche: 6,13  Euro

Bei einem Grundstück, für das der Aufwand für den Grundstücksanschluss im Sinne von § 3 WAS in vollem Umfang getragen worden ist, beträgt der abgestufte Beitrag in den Fällen der Nacherhebung für zusätzliche Grundstücks- bzw. Geschossflächen

  • pro m² Grundstücksfläche: 0,73 Euro
  • pro m² Geschossfläche: 4,71 Euro

In den Nacherhebungsfällen einer nachträglichen Bebauung beträgt der zusätzliche Beitrag:

  • pro m² Grundstücksfläche: 0,36 Euro
  • pro m² Geschossfläche: 1,42 Euro

Zu den Beiträgen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (aktuell 7%) hinzu.

Hausanschluss

Hausanschlussleitungen werden vom Zweckverband hergestellt, erneuert, verlegt und repariert. Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten auf dem Privatgrund.

Abwasserbeseitigung

Die Abwasserbeseitigung für die Ortsteile Gerblinghausen, Oberbiberg, Jettenhausen und Kreuzpullach erfolgt durch den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal, Rotwandweg 16, 82024 Taufkirchen, Telefon: 089 /  615 59 03

Einleitungsgebühr

Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der gültigen Satzung nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Als Abwassermengen gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsanlage zugeführten Wassermengen.

Die Gebühr ist der aktuellen Beitrags- Gebührensatzung des Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal zu entnehmen und unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht. Die Gebührenabrechnung erfolgt über den Zweckverband zur Wasserversorgung der Endlhauser Gruppe.