Anmeldung
Um Sie an die Wasserversorgung des Zweckverbandes anschließen zu können, benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Antrag. Beachten Sie bitte, dass für den Grundstücksanschluss gem. § 8 der Beitrags- und Gebührensatzung Kosten entstehen. Mit dem Einbau des Wasserzählers erfolgt die Anmeldung zur Verbrauchsabrechnung.
Ummeldung
Eine Ummeldung ist dann erforderlich, wenn ein Eigentümerwechsel vorliegt. In diesen Fällen benötigen wir von Ihnen ein Übergabeprotokoll in dem der alte und der neue Eigentümer, sowie der Zählerstand zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels enthalten sind. Nach Erhalt dieser Daten, können wir für den alten Eigentümer eine Endabrechnung erstellen und den neuen Eigentümer für die Verbrauchsabrechnung erfassen.
Abmeldung
Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn ein Wasserzähler ausgebaut und nicht mehr ersetzt werden soll (z. B. bei Abbruch eines Wohnhauses). Sie erhalten von uns eine Endabrechnung über den abgemeldeten Zähler.
Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren
Die Wasser- und Kanalgebühren werden immer für den Zeitraum vom
1. November bis zum 31. Oktober des Folgejahres abgerechnet. Im Herbst erhält jeder Wasserkunde schriftlich die Aufforderung zur Ablesung des Zählerstandes.
Nach Mitteilung bis spätestens Mitte Oktober wird mit diesem Zählerstand die Abrechnung für den laufenden Zeitraum erstellt.
Beachten Sie bitte, dass der Zweckverband Wasser- und Kanalgebühren mit den Grundstückseigentümer abrechnet.
Antrag auf Gartenwasserabzug
Informationen und Antragsunterlagen für einen Gartenwasserabzug erhalten sie beim Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal.
Um Sie an die Wasserversorgung des Zweckverbandes anschließen zu können, benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Antrag. Beachten Sie bitte, dass für den Grundstücksanschluss gem. § 8 der Beitrags- und Gebührensatzung Kosten entstehen. Mit dem Einbau des Wasserzählers erfolgt die Anmeldung zur Verbrauchsabrechnung.
Ummeldung
Eine Ummeldung ist dann erforderlich, wenn ein Eigentümerwechsel vorliegt. In diesen Fällen benötigen wir von Ihnen ein Übergabeprotokoll in dem der alte und der neue Eigentümer, sowie der Zählerstand zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels enthalten sind. Nach Erhalt dieser Daten, können wir für den alten Eigentümer eine Endabrechnung erstellen und den neuen Eigentümer für die Verbrauchsabrechnung erfassen.
Abmeldung
Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn ein Wasserzähler ausgebaut und nicht mehr ersetzt werden soll (z. B. bei Abbruch eines Wohnhauses). Sie erhalten von uns eine Endabrechnung über den abgemeldeten Zähler.
Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren
Die Wasser- und Kanalgebühren werden immer für den Zeitraum vom
1. November bis zum 31. Oktober des Folgejahres abgerechnet. Im Herbst erhält jeder Wasserkunde schriftlich die Aufforderung zur Ablesung des Zählerstandes.
Nach Mitteilung bis spätestens Mitte Oktober wird mit diesem Zählerstand die Abrechnung für den laufenden Zeitraum erstellt.
Beachten Sie bitte, dass der Zweckverband Wasser- und Kanalgebühren mit den Grundstückseigentümer abrechnet.
Antrag auf Gartenwasserabzug
Informationen und Antragsunterlagen für einen Gartenwasserabzug erhalten sie beim Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal.