Hinweise und wichtige Fragen zur Grundsteuerreform in Bayern

Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

Jeder, der am 1. Januar 2022 (Stichtag) Eigentümerin oder Eigentümer war, muss im Zeitraum vom     1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Auch für (teilweise) steuerbefreite Grundstücke muss grundsätzlich eine Grundsteuererklärung eingereicht werden.

Gehört das Grundstück bzw. der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft mehreren Personen, Gesellschaften oder Gemeinschaften, schulden sie die Grundsteuer gemeinsam. Von allen Miteigentümerinnen bzw. Miteigentümern ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben.

Wie kann man die Grundsteuererklärung abgeben?

Die Grundsteuererklärung kann bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgegeben werden. Dafür wird ein Benutzerkonto benötigt. Dieses kann man bereits jetzt unter www.elster.de beantragen. Die Grundsteuererklärung kann aber auch auf Papier abgegeben werden.

Die bayerischen Vordrucke stehen ab dem 1. Juli 2022 im Internet, in den Finanzämtern oder in den Kommunalverwaltungen bereit.

Wer darf bei der Erstellung der Grundsteuererklärung helfen?

Die Erklärung kann auch durch beauftragte Steuerberaterinnen oder Steuerberater oder eine andere bevollmächtigte Person erstellt und abgegeben werden. Grundstücks- und Hausverwaltungen sind ebenfalls befugt, bezüglich der von ihnen verwalteten Objekte die Erklärung abzugeben und Bescheide entgegenzunehmen.

Hinweis:

Die Kommunalen Angestellten haben keine Beratungsbefugnis nach dem Steuergesetz und können deshalb nicht beim Ausfüllen der Vordrucke behilflich sein.

Wo erhält man die Daten, um die Grundsteuererklärung auszufüllen?

Daten zum Grund und Boden (Flurstücke):

Im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 besteht die Möglichkeit, die für die Grundsteuererklärung benötigten Daten aus der Anwendung BayernAtlas der Bayerischen Vermessungsverwaltung kostenlos online abzurufen. Der Link dazu ist auf www.elster.de veröffentlicht.

Zudem kann auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster oder dem Grundbuch, einen notariellen Vertrag oder die Unterlagen im Zusammenhang mit einem Bauantrag zurückgegriffen werden.

Daten zum Gebäude:

Die Wohn- und Nutzfläche kann selbst ausgemessen werden, ist aber beispielsweise auch aus den Bauunterlagen ersichtlich. Die Wohnfläche steht zudem im Mietvertrag, in der Nebenkostenabrechnung oder in der Wohngeldabrechnung.

Müssen zur Grundsteuererklärung Belege eingereicht werden?

Grundsätzlich müssen keine Belege eingereicht werden. Falls Belege vorgelegt werden, sind diese bitte nicht im Original, sondern nur in Kopie zu übersenden.

Hier finden Sie weitere Informationen

  • Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de
  • Chatbot auf www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“
  • Informations-Hotline:
    089 / 30 70 00 77, Mo. - Do.: 08:00 - 18:00 Uhr, Fr.: 08:00 - 16:00 Uhr
  • Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 über www.elster.de

Hinweis zum Zensus 2022

Die Grundsteuerreform ist von der zeitgleich stattfindenden Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 unabhängig. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.statistik.bayern.de/gwz.