Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie einen Führerschein, der zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Den Führerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung). Führerscheinanträge erhalten Sie neben der Fahrerlaubnisbehörde / Kreisverwaltungsbehörde auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde.
Der Antrag kann dort auch wieder abgegeben werden. In jedem Fall kann der Antrag auch unmittelbar bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Dies kann aber zu gewissen Verzögerungen führen, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Der Antrag kann dort auch wieder abgegeben werden. In jedem Fall kann der Antrag auch unmittelbar bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Dies kann aber zu gewissen Verzögerungen führen, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
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Sie können nun folgende Anträge
ausdrucken oder am PC direkt ausfüllen. Diese digitalen Anträge finden Sie hier.
Sie müssen allerdings den Antrag persönlich bei der Führerscheinstelle oder bei der Gemeinde abgeben, weil zur Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
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ausdrucken oder am PC direkt ausfüllen. Diese digitalen Anträge finden Sie hier.
Sie müssen allerdings den Antrag persönlich bei der Führerscheinstelle oder bei der Gemeinde abgeben, weil zur Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.