Wasserzählerablesung - letzter Abgabetermin 5.10.18
Sa., 1. September 2018
Das Datum dieser Veranstaltung liegt in der Vergangenheit
Wasserzählerablesung
Sehr verehrte Bürgerinnen und Bürger,
für die Wasserabrechnung vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 werden die Zählerstände der Wasseruhren in den Gebäuden benötigt. Bitte reichen Sie die Zählerstände bis zum Stichtag 05.10.2018 in der Gemeindeverwaltung ein.
Zur Mitteilung des Zählerstandes stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- per Wasserzählerablesekarte (Versand Ende August 2018),
- per Online-Eingabe auf www.oberhaching.de
- per Smartphone, indem der aufgedruckte QR-Code gescannt wird
- per E-Mail an steuerstelle(at)oberhaching.de
- telefonisch unter 089/61377-171 oder 089/61377 -169
Der Zählerstand muss nur auf eine der fünf Möglichkeiten mitgeteilt werden. Sollten Ihr Zählerstand nicht bis zum genannten Stichtag in der Gemeindeverwaltung Oberhaching eingegangen sein, muss Ihr Wasserzählerstand aufwendig geschätzt werden. Die Schätzung erfolgt immer mit einem Verbrauch von 150% des Vorjahresverbrauches. Um dies zu vermeiden und Ihnen eine korrekte Verbrauchsabrechnung zu erstellen, bitten wir Sie den Zählerstand zeitgemäß einzureichen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Ihr Team von der Steuerstelle
Sehr verehrte Bürgerinnen und Bürger,
für die Wasserabrechnung vom 01.10.2017 bis 30.09.2018 werden die Zählerstände der Wasseruhren in den Gebäuden benötigt. Bitte reichen Sie die Zählerstände bis zum Stichtag 05.10.2018 in der Gemeindeverwaltung ein.
Zur Mitteilung des Zählerstandes stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- per Wasserzählerablesekarte (Versand Ende August 2018),
- per Online-Eingabe auf www.oberhaching.de
- per Smartphone, indem der aufgedruckte QR-Code gescannt wird
- per E-Mail an steuerstelle(at)oberhaching.de
- telefonisch unter 089/61377-171 oder 089/61377 -169
Der Zählerstand muss nur auf eine der fünf Möglichkeiten mitgeteilt werden. Sollten Ihr Zählerstand nicht bis zum genannten Stichtag in der Gemeindeverwaltung Oberhaching eingegangen sein, muss Ihr Wasserzählerstand aufwendig geschätzt werden. Die Schätzung erfolgt immer mit einem Verbrauch von 150% des Vorjahresverbrauches. Um dies zu vermeiden und Ihnen eine korrekte Verbrauchsabrechnung zu erstellen, bitten wir Sie den Zählerstand zeitgemäß einzureichen.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Ihr Team von der Steuerstelle