Neues aus Oberhaching

Bitte überhängende Zweige zurückschneiden


Die Straßenanlieger sind für den unfallsicheren und sauberen Zustand des Gehweges verantwortlich.

Alle Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen werden wieder einmal gebeten, die Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Straßenfront bis zur Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Die Übersicht an Straßenkreuzungen und Einmündungen muss gewährleistet sein. Die Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und das gefahrlose Begehen der Fußwege darf durch überhängende Äste und Zweige nicht behindert werden. Ein besonderes Augenmerk ist auf die uneingeschränkte Benützung von kombinierten Geh- und Radwegen zu richten.

Die Freihaltung der Sichtwinkel an den Straßenkreuzungen und Einmündungen kann dazu beigetragen, Unfälle zu verhüten. Näheres können Sie aus der entsprechenden Gemeindeverordnung während der Dienststunden im Rathaus ersehen. Als Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung steht Ihnen hierfür Herr Hutter, Tel. 613 77-128, gerne zur Verfügung.

Die Hecken und Bäume können jetzt, ohne Schaden zu nehmen, zurückgeschnitten werden. Alle diejenigen, die aus verschiedenen Gründen nicht kompostieren, weisen wir auf die Möglichkeit hin, dass das Schnittgut im Wertstoffhof am Grünwalder Weg während der üblichen Öffnungszeiten problemlos entsorgt werden kann.

Bitte richten Sie Ihr Augenmerk auch auf dürre Äste von Bäumen, vor allem, wenn sie über die Straße oder in Stromleitungen ragen. Im letzteren Fall sind die Bayernwerke einzuschalten (Tel. 61413-0). Manchmal kann es sich auch als zweckmäßig erweisen, einzelne Bäume im Kronenbereich auszulichten bzw. behutsam zurückzuschneiden, wenn die Gefahr eines Windbruchs besteht. In diesem Fall sollte man jedoch unbedingt einen Fachmann zu Rate ziehen, damit die Bäume nicht unnötig verkrüppelt werden. Auf Wunsch steht Ihnen hierzu Herr Weidenhiller (Tel.-Nr. 61377-122) zur Beratung jederzeit gerne zur Verfügung.