Neues aus Oberhaching

Teilnahme an Sitzungen nur mit negativem Corona-Test


Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Teilnahme für Besucher an sämtlichen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse ab sofort nur mit Vorlage eines Negativtests möglich.

Das aktuelle negative Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann durch Vorlage eines

  • vorgenommenen PCR-Test (höchstens 48 Stunden alt)
  • oder einem vorgenommenen POC-Antigen Schnelltest (höchstens 24 Stunden alt)

nachgewiesen werden.

Sollten Sie keine der beiden Nachweise vorzeigen können, besteht die Möglichkeit vor Ort, vor Beginn der entsprechenden Sitzung einen Selbsttest unter Aufsicht durchzuführen. Bitte erscheinen Sie hierzu ca. 15 Minuten vor der Sitzung um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden.

Der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff steht ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung dem erforderlichen Testnachweis gleich.

Des Weiteren gilt für den Besuch der entsprechenden Sitzungen eine FFP 2-Maskenpflicht.