Radwegweisung | Beschilderung

Seit 2017 gibt es in Oberhaching eine schlüssige Beschilderung von Radwegen nach den Vorgaben des bayerischen Innenministeriums. In Bayern entsteht damit ein flächendeckendes Radverkehrsnetz, das alle Gemeinden durch geeignete Wege und Straßen und fahrradspezifischer Wegweisung miteinander verbindet.
Auch die vier überregionalen Radrouten, die durch Oberhaching führen, wurden beschildert und können so „erfahren“ werden.

Verkehrsschilder für den Radverkehr

Folgende Verkehrsschilder haben für Radfahrer eine wichtige Bedeutung:

Schild Verlauf des Radwegs

Eine verkehrsrechtlich einwandfreie Wegeführung führt - auch in Oberhaching - manchmal zu Situationen wie wir Sie auf der Linienstraße/ Sauerlacher Straße vorfinden. Seperate Radwege sind auf Übergangsbereiche von Unterführungen beschränkt. Grundsätzlich ist die Benutzung der Straße vorgeschrieben, weshalb mehrere Ein- und Ausleitungen notwendig sind. Dies wurde mit einer entsprechenden Beschilderung und ergänzenden Bodenmarkierungen deutlich gemacht.

Schild Fahrrad Frei

Gehweg mit Radfahrer frei - Kennen Sie die Bedeutung des weißen Zusatzschilds „Radfahrer frei!“, das bei den Unterführungen in Oberhaching üblich ist und beispielsweise auf dem Fußweg entlang der Münchner Straße angebracht wurde? Innerhalb der Gemeinde sind die bisher als „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ beschilderten Abschnitte in „Gehweg – Radfahrer frei“ umbeschildert worden. Das heißt, dort dürfen Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und die Fußgänger genießen absoluten Vorrang!

Schild gemeinsame Nutzung des Gehwegs Fußgänger und Radfahrer

Bei einem Gemeinsamen Fuß- und Radweg müssen sich Fahrradfahrer und Fußgänger einen baulich nicht getrennten Weg teilen. Er gilt als benutzungspflichtig, solange der Zustand des Wegs es erlaubt. Fußgänger haben hohe Priorität, deshalb ist höchste Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten.

Schild getrennte Nutzung des Gehwegs Fußgänger und Radfahrer

Das Schild, wie es in der Raiffeisenallee zu sehen ist, bedeutet: Getrennter Fuß- und Radweg! Radler und Fußgänger benutzen „nebeneinander“ den optisch voneinander abgetrennten Weg. Eine weiße Fahrbahnbegrenzung trennt den Bereich für Fußgänger vom Bereich für die Radfahrer. Radfahrer fahren dann auf der Seite, die mit einem Fahrrad gekennzeichnet ist, Fußgänger gehen auf der anderen Seite.

Verkehrszeichen fuer eine durchlässige Sackgasse

Das Verkehrszeichen „Durchlässige Sackgasse für Fußgänger und Radverkehr“ soll Fahrradfahrer und Fußgänger auf kleine Schleichwege hinweisen, die Autos nicht nutzen dürfen. Sackgassen, die für Fußgänger und Radfahrende passierbar sind, stellen abkürzende Wegeverbindungen abseits der Autostraßen dar, die gerade für diese nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmenden meistens viel angenehmer zu nutzen sind.