Wasser- und Kanalgebühren
Die Wasser- und Kanalgebühren werden immer für den Zeitraum 01.10.-30.09. eines Jahres abgerechnet. Im Herbst eines jeden Kalenderjahres, erhält jeder Wasserkunde/Eigentümer schriftlich die Aufforderung zur Ablesung des Zählerstandes. Nach Rückgabe bis spätestens Mitte Oktober wird mit diesem Zählerstand die Abrechnung für den laufenden Zeitraum erstellt. Eine Abrechnung abweichend des o.g. Zeitraums
(z. B. 01.01. - 31.12.) kann von Seiten der Gemeinde Oberhaching nicht erstellt werden.
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Steuerstelle
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Leitung Steuerstelle
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