Dienstleistung

Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemeine Informationen

Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Weil sich nicht alle Menschen aus eigener Kraft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern können, hilft der Staat auf vielfältige Weise.

Der Staat fördert die Schaffung von Mietwohnungen für in der Wohnraumförderung berechtigte Wohnungsuchende und den Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich "Verwandte Themen".

Bitte wenden Sie sich wegen näherer Auskünfte und zur Antragstellung an die dort genannten zuständigen Behörden.

Zuständige Stelle
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Zuständige Stelle
Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
089 / 6221-2278
E-Mail senden / anzeigen
Sonstiges
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