Gebühren der Kindertageseinrichtungen

Die Betreuung und Förderung der Kinder sind der Gemeinde ein wichtiges Anliegen.

Die Gemeinde Oberhaching legt großen Wert auf eine hoch qualitative und für unsere Familien möglichst flexible und zuverlässige Kinderbetreuung. Dafür wendet die Gemeinde auch erhebliche Finanzmittel auf. So bezuschusst die Gemeinde jeden Betreuungsplatz über die gesetzlich vorgeschriebene Förderung hinaus. Diese freiwillige gemeindliche Förderung kommt derzeit rund 800 Kindern und ihren Familien zugute.

Trotz der staatlichen und der freiwilligen Förderung der Gemeinde sind die Elternbeiträge ein wichtiger Bestandteil der Gesamtfinanzierung der Kinderbetreuung. Der Gemeinderat hat deshalb im März 2022 die Satzungen für den Betrieb und die Gebühren der Kindertageseinrichtungen neu beschlossen. Die Gebühren in den Kinderkrippen sind stabil geblieben, hingegen erfolgte eine Erhöhung der Gebühren für Kindergarten, Hort und Mittagsbetreuung. Im Juli 2022 erfolgte dann die Anpassung der Mittagessenspauschale auf die gestiegenen Lebensmittelkosten.

Ziel des Gemeinderates ist es auch, kinderreiche Familien, vor allem mit mittlerem und niedrigem Einkommen noch stärker zu entlasten. Zum einem wird weiter für die jeweils jüngeren Geschwisterkinder unabhängig von der Betreuungsart eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 15 % gewährt. Und zum anderen hat der Gemeinderat die Einkommensgrenzen der Richtlinien für die Gebührenermäßigung von Eltern mit niedrigem Einkommen deutlich angehoben, mit der Zielsetzung, dass mehr Familien die Ermäßigung in Anspruch nehmen können.
Näheres hierzu und den Antrag auf Gebührenermäßigung finden Sie rechts im Infoblock. Hier finden Sie auch den Antrag auf Übernahme der Teilnahmebeiträge bei Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gem. SGB VIII bzw.

Gebührenübersicht ab 01.09.2026

Es wird eine Geschwisterermäßigung für das jeweils jüngere Geschwisterkind gewährt.

Kinderkrippe

Buchungszeit und Gebühren

Stunden Euro pro Monat

Geschwister

4 322.- 274.-
4 bis 5 382.- 325.-
5 bis 6 434.- 367.-
6 bis 7 482.- 410.-
7 bis 8 532.- 453.-
8 bis 9 577.- 491.-
mehr als  9 632.- 538.-

Kindergarten

Der staatliche Elternbeitragszuschuss (EBZ) wird ab September in dem Jahr gewährt, ab dem das Kind drei Jahre alt geworden ist unabhängig von der Betreuungsart und Betreuungszeit. Der EBZ beträgt monatlich 100 € und wird direkt von der Gebühr abgezogen. Der Elternbeitragszuschuss ist eine staatliche Förderleistung und wird ausschließlich für die Dauer seiner Gültigkeit an die Eltern weitergegeben.

Buchungszeit und Gebühren

Stunden Euro pro Monat Geschwister Gebühr abzüglich EBZ Geschwister abzüglich EBZ
4 220.- 203.- 120,- 103,-
4 bis 5 232.- 216.- 132,- 116,-
5 bis 6 246.- 229.- 146,- 129,-
6 bis 7 261.- 242.- 161,- 142,-
7 bis 8 277.- 256.- 177,- 156,-
8 bis 9 295.- 272.- 195,- 172,-
mehr als 9 315.- 290.- 215,- 190,-

Schülerhort

Buchungszeit und Gebühren

Stunden Euro pro Monat Geschwister
4 199.- 170.-
4 bis 5 221.- 188.-
5 bis 6 237.- 207.-

Mittagsbetreuung

Die Nutzung der Mittagsbetreuung ist an einzelnen Wochentagen möglich, mindestens jedoch an drei, höchstens an fünf Tagen. Die Gebühr hierfür beträgt pro Tag rund
ein Fünftel der maßgeblichen Gebühr.

Buchungszeit und Gebühr (bei 5 Tagen)

Buchungszeit Euro pro Monat Geschwister
bis 14 Uhr 95.- 81.-

zuzüglich von 14- 15 Uhr

30.- 26.-

Buchungszeit und Gebühr (bei 4 Tagen)

Buchungszeit Euro pro Monat Geschwister
bis 14 Uhr 76,- 65,-
zuzüglich von 14- 15 Uhr 24,- 21,-

Buchungszeit und Gebühr (bei 3 Tagen)

Buchungszeit Euro pro Monat Geschwister
bis 14 Uhr 57,- 49,-
zuzüglich von 14 - 15 Uhr 18,- 16,-

Ferienbetreuung

Für die Feriennutzung des Kinderhortes und der Mittagsbetreuung fällt eine tägliche Gebühr in Höhe von 25 € an. Die Ferienbetreuungsgebühr für die jeweils jüngeren Geschwisterkinder beträgt 21 € pro Tag.

Mittagessen

Die Abrechnung des Mittagessen erfolgt direkt mit dem Caterer, die Preise bestimmen sich nach Betreuungsart und dem jeweiligen Caterer der Einrichtung.

Die Hauswirtschaftspauschale beträgt 52 € pro Monat.