Kinderschutz in Oberhaching

Missbrauch von Kindern und Jugendlichen darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Die Betroffenen leiden oft ein Leben lang, ihre Lebenswege zerbrechen. Wenn alle sensibler für dieses Thema werden, noch klarer und akribischer den Schutz der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen, dann ist das der richtige Weg.

Der Verdacht gegen einen ehemaligen Erzieher, angestoßen durch einen WDR-Beitrag, hat für große Betroffenheit gesorgt. Mit Begleitung externer Fachstellen wurden die letzten 30 Jahre überprüft: Bis heute sind keine Fälle von Grenzverletzungen oder Missbrauch in gemeindlichen Einrichtungen bekannt.

Pressemitteilung 31.10.2024: Gemeinde Oberhaching widerspricht dem WDR

"Jugendamt: keine Gefährdung von Kindern" vom 28.10.2024 

Hier eine persönliche Stellungnahme von Bürgermeister Stefan Schelle zum WDR-Bericht:

Missbrauch: Wir tun alles, um Grenzüberschreitungen zu verhindern.

Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Oberhaching sind gut aufgestellt, um die ihnen anvertrauten Kinder bestmöglich zu schützen. Neben entsprechend geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dient dem auch ein umfassendes Schutz- und Präventionskonzept. Es entspricht allen fachlichen und rechtlichen Anforderungen und wurde in der Vergangenheit stets eingehalten. Das hat eine Prüfung durch die Fachaufsicht im Landratsamt München bestätigt. Ziel des Konzepts ist es, durch eine Vielzahl sehr konkreter Maßnahmen sicherzustellen, dass sexueller Missbrauch oder andere Grenzüberschreitungen in den Einrichtungen von vornherein ausgeschlossen werden und bestimmte Situationen gar nicht erst entstehen können. Die Einhaltung der Vorschriften wird penibel überwacht und dokumentiert. Alle Mitarbeiter müssen das Konzept unterschreiben und regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das keinen entsprechenden Eintrag enthalten darf. Sie werden außerdem laufend geschult zu den Themen Nähe und Distanz, Gewaltprävention und Schutz vor sexuellem Missbrauch. Zu den wesentlichen Bestimmungen des Schutz- und Präventionskonzepts zählen die folgenden:
  • Kinder werden über ihre Rechte altersgerecht informiert
  • Nähe entsteht ausschließlich durch das Kind
  • Keine privaten Geschenke an Kinder
  • Keine privaten Kontakte zu Familien und deren Kindern, die in der Einrichtung betreut werden, bestehende Kontakte werden transparent gemacht
  • Für Fotos und Filmaufnahmen werden ausschließlich die offiziellen Medien der Einrichtung genutzt
  • Keine Geheimnisse mit Kindern
  • Keine medizinischen Behandlungen von Kindern
  • Prinzip der unverschlossenen Tür
  • 4-Augen-Prinzip; d.h. niemand ist mit einem Kind allein
  • Stets transparentes Handeln
  • Standardisiertes Vorgehen bei einem Verdachtsfall
  • Standardisiertes Beschwerdemanagement
Oberhaching
Erzieher stellen Einhaltung des Schutz- und Präventionskonzept sicher.


Die zuständige Fachaufsicht im Jugendamt des Landkreises München hat das vorliegende Schutz- und Präventionskonzept sowie die Dienstpläne aller Kinderbetreuungseinrichtungen geprüft. Die Behörde bescheinigt der Gemeinde, dass es in der Zeit der Aufbewahrungsfrist für Akten (5 Jahre) zu keinem Zeitpunkt begründete Verdachtsfälle in Einrichtungen der Gemeinde gab und die Verantwortlichen Mutmaßungen oder Gerüchten stets sorgfältig nachgingen, ohne dass dies jemals zu Erkenntnissen über das Vorliegen konkreter Tatsachen geführt hätte. Für die Fachaufsicht waren im untersuchten Zeitraum keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Kindern in den Einrichtungen der Gemeinde erkennbar.
Oberhaching
Missbrauch: Wir tun alles, um Grenzüberschreitungen zu verhindern.
Wenn ein Verdacht besteht, dass gegen das Schutzkonzept verstoßen worden sein könnte, greift ein detaillierter, standardisierter Krisenleitfaden. Die Gemeinde Oberhaching geht jedem an sie herangetragenen Verdacht nach und unternimmt alles, um ihn auszuräumen oder konkretisieren zu können. Die konkrete Begründung eines Verdachts ist laut Arbeitsrecht und Rechtsprechung erforderlich, um rechtswirksam disziplinarisch gegen einen Mitarbeiter vorzugehen, wie es ein aktuelles juristisches Gutachten einer renommierten Anwaltskanzlei der Gemeinde bestätigt. Fälle von begründetem Verdacht hinsichtlich von Verstößen gegen das Schutzkonzept ahndet die Gemeinde stets arbeitsrechtlich, bzw. bringt sie, wenn sie strafrechtlicher Natur sind, zur Anzeige.

Oberhaching
Missbrauch: Wir tun alles, um Grenzüberschreitungen zu verhindern.
Auslöser war der Fernsehbeitrag „Verschickungskinder“ im WDR am 3. Juli 2023. Darin wurde von mehreren Betroffenen der Vorwurf erhoben, dass ein seit den neunziger Jahren in Oberhaching tätiger Erzieher in den achtziger Jahren in einem Kinderheim in Norddeutschland Kinder sexuell missbraucht haben soll.

Zum Beitrag in der ARD-Mediathek

Oberhaching:
Erzieher stellen Einhaltung des Schutz- und Präventionskonzepts sicher.
Die Verantwortlichen der Gemeinde Oberhaching erfuhren von den Verdachtsfällen gegen einen Mitarbeiter der Gemeinde an dessen vorherigem Beschäftigungsort in Norddeutschland durch den Beitrag des WDR im Juli 2023. Die darin von Betroffenen geäußerten Vorwürfe gegen den Erzieher veranlasste die Gemeinde, sofort nach Ausstrahlung des Beitrags den Krisenleitfaden des Präventionskonzepts zu aktivieren und Polizei, Aufsichtsbehörde und mit mehreren Rundbriefen und Informationsabenden alle Eltern sowie die Öffentlichkeit zu informieren. Das Arbeitsverhältnis mit dem Erzieher wurde in der Folge noch 2023 durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht im gegenseitigen Einvernehmen aus gesundheitlichen Gründen beendet.

Oberhaching:
Missbrauch: Wir tun alles, um Grenzüberschreitungen zu verhindern.
Bis heute (31. Oktober 2024) weiß die Gemeinde von keinem einzigen konkreten Fall, wonach in gemeindlichen Kindereinrichtungen Kindern gegenüber sexuelle Grenzverletzung oder Missbrauch stattgefunden hätte. Die Fachaufsicht der Kindertageseinrichtungen hält nach Durchsicht aller Dienstpläne eine Gefährdung von Kindern in den Einrichtungen der Gemeinde durch den beschuldigten Mitarbeiter in den vergangenen fünf Jahren zu keinem Zeitpunkt für gegeben.

Oberhaching:
Missbrauch: Wir tun alles, um Grenzüberschreitungen zu verhindern.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Nach aktuellem Kenntnisstand ist der frühere Mitarbeiter unbescholten. Sofern es in der Vergangenheit Verdachtsfälle gab, sind die Verantwortlichen jedem allen Hinweisen, auch jedem Gerücht stets nachgegangen. Es ließ sich kein einziger Fall erhärten. Das polizeiliche Führungszeugnis des Erziehers – das letzte von 2022 – war stets ohne Eintrag. Auch das Jugend­amt bestätigt der Gemeinde, dass in den letzten fünf Jahren keine konkreten Verdachtsmomente gegen den Mitarbeiter vorlagen. Das heißt: allein aufgrund bloßer Gerüchte oder Mutmaßungen kann und darf ein Arbeitgeber nicht disziplinarisch gegen einen Mitarbeiter vorgehen. Die Gemeinde hat eine renommierte Anwaltskanzlei um ein arbeitsrechtliches Gutachten gebeten, ob sie das Arbeitsverhältnis mit dem Erzieher rechtswirksam hätte beenden können, bzw. ob hierfür Anlass bestanden hätte. Das Ergebnis ist eindeutig: das Arbeitsrecht und die Rechtsprechung hätten der Gemeinde keine Möglichkeit zu einer rechtswirksamen Kündigung gegeben, da die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorlagen.

Oberhaching:
Missbrauch: Wir tun alles, um Grenzüberschreitungen zu verhindern.
Von den Verdachtsfällen in Niendorf weiß die Gemeinde Oberhaching erst seit dem Fernsehbeitrag im Juli 2023 sowie in der Folge durch den im Internet einsehbaren „Zwischenbericht“ der Franziskanerinnen von Thuine. Weder der Orden noch andere Vertreter der katholischen Kirche noch die Autorin des „Zwischenberichts“ noch die offenbar involvierte Staatsanwaltschaft bzw. Polizei nahmen jemals Kontakt zur Gemeinde Oberhaching auf. Auch die WDR-Journalistin, die nach dem Blogverlauf im öffentlich einsehbaren Betroffenen-Portal spätestens im Mai 2021 von den Verdachtsfällen wusste, informierte die Gemeinde damals nicht. Im Ausbleiben jeglicher Information an den späteren Arbeitgeber des Erziehers, die Gemeinde Oberhaching, liegt nach Überzeugung der Verantwortlichen durchaus auch systemische Verantwortung in diesem Fall.

Oberhaching:
Missbrauch darf keinen Platz bei uns haben.
Der am 30.10.2024 in der ARD gezeigte Beitrag „Unter Missbrauchsverdacht“ über einen ehemals in Oberhaching tätigen Erzieher macht viele in der Gemeinde sehr betroffen. Kindesmissbrauch darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben, und jedes Opfer verdient Mitgefühl. Die Verantwortlichen der Gemeinde Oberhaching bedauern allerdings, dass der WDR dieses wichtige Thema instrumentalisiert für eine Skandalisierung und Personalisierung, die nach allen Untersuchungen und Ermittlungsverfahren vom Sachstand nicht gedeckt sind. Insbesondere der Vorwurf, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde oder der Bürgermeister persönlich hätten jahrzehntelang weggeschaut, verharmlost oder gar vertuscht, ist nicht wahr.

Tatsächlich hat die Gemeinde nach der Ausstrahlung eines ersten Beitrags im Juli 2023 über Vorwürfe gegen den Erzieher an dessen früherem Arbeitsplatz in Norddeutschland mit Unterstützung einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei sämtliche Verdächtigungen und Gerüchte in der Vergangenheit noch einmal intensiv aufgearbeitet. Zusätzlich hat auf Bitte der Gemeinde die Fachaufsicht im Jugendamt des Landkreises München gemeinsam mit Elternvertretern und den Leiterinnen der Einrichtungen alle tatsächlichen Einsatzzeiten von 2018 bis 2023 mit den Dienstplänen und den Daten der elektronischen Zeiterfassung abgeglichen. Darüber hinaus wurden die Schutzkonzepte überprüft, ob sie tatsächlich einen wirksamen Schutz auch für personelle Engpässe in den Einrichtungen bieten.

Die Behörde kommt zu dem klaren Ergebnis, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung von Kindern durch den Mitarbeiter gegeben war. Die Behörde bestätigt auch, dass die Gemeinde Mutmaßungen oder Gerüchten immer sorgfältig nachging, ohne dass dies jemals zu konkreten Erkenntnissen geführt hätte. Bis heute gab es und gibt es keinen einzigen belastbaren Verdachtsfall, wonach es zu Missbrauchshandlungen des Erziehers in einer Betreuungseinrichtung der Gemeinde Oberhaching gekommen ist. Auch der Beitrag des WDR zitiert lediglich längst bekannte und aufgearbeitete Mutmaßungen und Gerüchte aus den zurückliegenden Jahrzehnten. Kein einziger der im Beitrag geschilderten Fälle war für die Verantwortlichen neu, alle waren bereits Gegenstand der Überprüfung.

Aufgrund von Datenschutz und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte konnte die Gemeinde Oberhaching nicht vollumfänglich informieren, auch nicht zu den persönlichen Hintergründen oder Motivlagen der vom WDR interviewten Personen. Die Gemeinde hatte über Monate das Gespräch mit der Journalistin gesucht. Das lehnte sie aber ab, ebenso ein vertrauliches Gespräch, in dem man differenzierter über die Themen ihrer Recherche hätte sprechen können. Andere Medien jedenfalls haben aktuell anders berichtet als der WDR:

Oberhaching: Keine konkreten Hinweise auf Missbrauch in Kindergärten - Landkreis München - SZ.de

Oberhaching: Missbrauchsvorwürfe gegen Erzieher erhärten sich nicht

So enthält der der ausgestrahlte Fernsehbericht eine Reihe falscher Tatsachenbehauptungen. Mehrere der in dem Beitrag nachgestellten, bzw. in Interviews geschilderten, zum Teil erschreckend wirkenden Fälle, stellten sich in Wahrheit anders dar, beziehungsweise wurden und werden von beteiligten Kolleginnen und Kollegen aus den betreffenden Einrichtungen anders bewertet. Nachweislich wurde der im Beitrag gezeigten Kinderpflegerin nicht gekündigt. Ein Wechsel der Einrichtung ist gängige Praxis, wenn Kinder oder Eltern sich dort nicht wohl fühlen, unabhängig vom Grund dafür. Auf keinen Fall aber, um Verdachtsfälle zu vertuschen, wie im Beitrag angedeutet. Bei den Ermittlungen 2018 wiederum gab es zwei Erzieher mit demselben Vornamen. Der verdächtigte Erzieher war jedoch zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht in der Einrichtung.

Allein auf der Basis von Gerüchten oder Mutmaßungen sind keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder gar eine Kündigung rechtswirksam möglich. Das bestätigt ein aktuelles juristisches Gutachten auf der Basis der Personalakte, in das aufgrund von Persönlichkeitsrecht und Datenschutz keine Einsicht gewährt werden konnte. Das Gutachten kommt zu dem Schluss: „Zusammenfassend hätte die Gemeinde nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen keine Möglichkeit gehabt, das Arbeitsverhältnis mit Herrn (…) durch eine Kündigung rechtswirksam zu beenden oder im Wege einer Anfechtung aufzulösen, da die hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. Etwaige Verdachtsfälle sind nicht geeignet, die Beendigung eines langjährigen Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.“

Die Gemeinde Oberhaching hat einen Medienrechtsanwalt beauftragt, rechtliche Schritte gegen den WDR zu prüfen. Eine Rechtsverletzung könnten auch die Aufnahmen von Besuchern der 1275-Jahr-Feier darstellen. Mehr als zweihundert Personen hatten sich bei der Gemeinde gemeldet und sich darüber beschwert, dass sie ohne ihre Zustimmung gefilmt worden seien und ohne zu wissen, in welchem Zusammenhang die Bilder verwendet werden sollten.
Missbrauch: Wir tun alles, um Grenzüberschreitungen zu verhindern. Oberhaching
Missbrauch: Wir tun alles, um Grenzüberschreitungen zu verhindern.
Nach der Ausstrahlung des Beitrags im Juli 2023 hatte die Gemeinde wiederholt das Gespräch mit der Journalistin über die konkreten Vorwürfe gesucht, diese war für die Gemeinde aber nicht erreichbar. Stattdessen führte sie in den Jahren 2021 bis 2024 ihre Recherchen ohne Information oder Beteiligung der Gemeinde Oberhaching, durch. Ein von der Gemeinde für Anfang September angebotenes Gespräch lehnte die Journalistin ab, wenn sie es nicht filmen dürfe. Dabei musste ihr klar sein, dass die Gemeinde als Arbeitgeber nicht öffentlich personenbezogene Daten zu Mitarbeitern weitergeben darf. Daher konnte die Gemeinde einen eingereichten schriftlichen Fragenkatalog nur in allgemeiner Form beantworten, soweit dies nach den Anforderungen des Datenschutzes und des Schutzes von Persönlichkeitsrechten zulässig war.
Oberhaching:
Missbrauch darf keinen Platz bei uns haben.