Aktuelles
Das Bürgerschwimmen findet ab dem 05.10.2021 bis zum 09.12.2021 wieder zu den gewohnten Zeiten statt. Nach der Weihnachtspause startet das Bürgerschwimmen am 11. Januar 2022.
Es gilt für Personen ab 12 Jahren die „3G“- Regelung:
Zutritt nur mit einem Impf- oder Genesenen-Nachweis oder mit einem aktuellen negativen Testzertifikat.
Nach dem Hygienekonzept der Sportschule stehen Kinder unter sechs Jahren, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder getesteten Personen gleich. Kinder, die regelmäßig in der Schule getestet werden, brauchen damit keinen separaten Nachweis, wenn sie zum Bürgerschwimmen kommen möchten.
Alle Informationen finden Sie in dem Hygiene- und Sicherheitskonzept.
Bürgerschwimmen
Die Gemeinde Oberhaching hat mit der Sportschule Oberhaching eine Übereinkunft, dass die Bürgerinnen und Bürger von Oberhaching zweimal in der Woche das Hallenbad und die Saunaanlage der Sportschule benutzen dürfen.
Die Ausweise und Wertmarken für das Bürgerschwimmen können im Bürgerbüro im Rathaus erworben werden.
Eintrittspreise
neue Preise ab 01.04.2022 | Quartalskarte | Jahreskarte |
Erwachsene | 72,00 Euro | 260,00 Euro |
Familie / Alleinerziehende (Kinder bis 18 Jahre) | 101,00 Euro | 332,00 Euro |
Kinder bis 18 Jahre, Sozialhilfeempfänger, Schwerbehinderte, Arbeitslose, Studenten/Schüler, Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte | 29,00 Euro | 108,00 Euro |
Senioren und Rentner | 51,00 Euro | 180,00 Euro |
Badeausweis und Wertmarken
Für die Nutzung der Schwimmhalle werden vom Bürgerbüro im Rathaus die Badeausweise mit Lichtbild des Ausweisinhabers ausgegeben. Auch bei Erwerb einer Familienkarte wird für jedes Familienmitglied gesondert ein Badeausweis ausgegeben. Das gilt auch für Alleinstehende mit Kindern.
Wertmarken können nur bei gleichzeitiger Vorlage der Badeausweise und frühestens eine Woche vor Beginn des jeweiligen Quartals oder Jahres ausgegeben werden.
Der oder die Ausweisinhaber/in hat beim Betreten der Sportschule Oberhaching den Badeausweis und die dazugehörige Wertmarke unaufgefordert vorzuzeigen. Der Missbrauch, insbesondere die Weitergabe an nicht berechtigte Personen, wird mit dem Entzug des Berechtigungsausweises geahndet.
Öffnungszeiten
Bürgerschwimmen | |
Dienstags | 15:00 - 20:00 Uhr |
Donnerstags | 15:00 - 20:00 Uhr |
Ende des Saunabetriebes
Di 20:00 Uhr und Do 20:00 Uhr
Die Bürger werden gebeten, die Schwimm- und Saunazeiten Dienstag und Donnerstags einzuhalten. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist grundsätzlich letzter Einlass: Di 19:30 Uhr und Do 19:30 Uhr