Bürgerschwimmen in der Sportschule Oberhaching

Aktuelles

Das letzte Bürgerschwimmen für das Jahr 2023 findet am 14.12.2023 statt. Im neuen Jahr können alle Bürgerinnen und Bürger mit Ausweis oder Wertmarke wieder ab dem 09.01.2024 das Hallenbad und die Saunaanlage benutzen.

Bürgerschwimmen

Die Gemeinde Oberhaching hat mit der Sportschule Oberhaching eine Übereinkunft, dass die Bürgerinnen und Bürger von Oberhaching zweimal in der Woche das Hallenbad und die Saunaanlage der Sportschule benutzen dürfen.

Die Ausweise und Wertmarken für das Bürgerschwimmen können im Bürgerbüro im Rathaus erworben werden.

Anpassung der Gebühren für das Bürgerschwimmen in der Sportschule Oberhaching zum 1. Januar 2023

Seit mehr als 20 Jahren stellt die Sportschule Oberhaching, eine Einrichtung des Bayerischen Landessportverbandes, der Gemeinde auf Mietbasis die Schwimmhalle zweimal wöchentlich für das Bürgerschwimmen zur Verfügung.

Darin enthalten ist erfreulicherweise auch die Nutzung der Sauna.

Die Einnahmen aus dem Kartenverkauf decken aber die Gesamtaufwendungen für die Organisation des Bürgerschwimmens nur zu rund 50% ab. Das verbleibende Defizit wird als freiwillige Leistung zur Förderung von Sport und Gesundheit durch die Gemeinde übernommen.

Die Sportschule Oberhaching hat nun die Stundenmiete zum 01. Januar 2023 um 33 % erhöht. Daher ist die Gemeinde Oberhaching gezwungen zeitglich die Gebühren für das Bürgerschwimmen zu erhöhen.

Deshalb hat der Gemeinderat nun beschlossen, die Gebühren zum 1. Januar 2023 wie folgt anzupassen:

Preise ab 01.01.2023: Quartalskarte Jahreskarte
Erwachsene 94,- EUR 338,- EUR
Familie / Alleinerziehende (Kinder bis 18 Jahre) 131,- EUR 432,- EUR
Kinder bis 18 Jahre, Sozialhilfeempfänger, Schwerbehinderte, Arbeitslose, Studenten/Schüler, Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte 38,- EUR 140,- EUR
Senioren und Rentner 67,- EUR 234,- EUR

Badeausweis und Wertmarken

Für die Nutzung der Schwimmhalle werden vom Bürgerbüro im Rathaus die Badeausweise mit Lichtbild des Ausweisinhabers ausgegeben. Auch bei Erwerb einer Familienkarte wird für jedes Familienmitglied gesondert ein Badeausweis ausgegeben. Das gilt auch für Alleinstehende mit Kindern.

Wertmarken können nur bei gleichzeitiger Vorlage der Badeausweise und frühestens eine Woche vor Beginn des jeweiligen Quartals oder Jahres ausgegeben werden.

Der oder die Ausweisinhaber/in hat beim Betreten der Sportschule Oberhaching den Badeausweis und die dazugehörige Wertmarke unaufgefordert vorzuzeigen. Der Missbrauch, insbesondere die Weitergabe an nicht berechtigte Personen, wird mit dem Entzug des Berechtigungsausweises geahndet.

Öffnungszeiten

Bürgerschwimmen
Dienstags 15:00 - 20:00 Uhr
Donnerstags 15:00 - 20:00 Uhr

Ende des Saunabetriebes
Di 20:00 Uhr und Do 20:00 Uhr

Die Bürger werden gebeten, die Schwimm- und Saunazeiten Dienstag und Donnerstags einzuhalten. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist grundsätzlich letzter Einlass:  Di 19:30 Uhr und Do 19:30 Uhr