Bayerisches Volksbegehren „auf Abberufung des Landtages“
Das bayerische Innenministerium hat ein Volksbegehren zur Abberufung des Landtages zugelassen.
Das bayerische Innenministerium hat ein Volksbegehren zur Abberufung des Landtages zugelassen.
Gemäß der Bayerischen Verfassung hat das Volksbegehren Erfolg und ein Volksentscheid über die Abberufung des Landtages ist herbeizuführen, wenn dies von einer Million Wahlberechtigten unterstützt wird.
Der Gegenstand des Volksbegehrens wurde am 30. Juli 2021 im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gemacht.
Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren beginnt am 14.10.2021 und dauert bis einschließlich 27.10.2021.
Für die Gemeinde Oberhaching ergeben sich folgende Eintragungszeiten im Bürgerbüro (Rathaus, Erdgeschoss), Alpenstraße 11 in 82041 Oberhaching:
Bitte beachten Sie hierzu die Bekanntmachungen in den amtlichen Anschlagtafeln der Gemeinde.
Bitte denken sie daran ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.