Wasserzählerablesung - letzter Abgabetermin 04.10.2020
Mo., 28. September 2020
Das Datum dieser Veranstaltung liegt in der Vergangenheit
Wasserzählerablesung Gebäude
(keine Wohnungszähler)
Für die Wasserabrechnung vom 01.10.2019 bis 30.09.2020, benötigen wir den Kaltwasserstand Ihres Hauptzählers bis zum 04.10.2020.
Auch in diesem Bereich wird die Gemeinde Oberhaching digitaler. Wir freuen uns Ihnen über eine Onlineeingabe des Wasserzählerstandes in unserem Bürgerserviceportal unter www.oberhaching.de - Rathaus-Service – Bürgerservice - Online-Bürgerserviceportal eine digitale Rückmeldung anbieten zu können. Sie können auch bequem den QR-Code mit Ihrem Smartphone scannen.
Weiterhin stehen folgende Übermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Um dies zu vermeiden und um Ihnen eine korrekte Verbrauchsabrechnung erstellen zu können, bitten wir Sie den Zählerstand rechtzeig einzureichen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Hinsichtlich der geänderten Mehrwertsteuersätze erhalten Sie eine gesonderte Information mit Ihrem Abrechnungsbescheid im Oktober.
Ihr Team von der Steuerstelle
(keine Wohnungszähler)
Für die Wasserabrechnung vom 01.10.2019 bis 30.09.2020, benötigen wir den Kaltwasserstand Ihres Hauptzählers bis zum 04.10.2020.
Auch in diesem Bereich wird die Gemeinde Oberhaching digitaler. Wir freuen uns Ihnen über eine Onlineeingabe des Wasserzählerstandes in unserem Bürgerserviceportal unter www.oberhaching.de - Rathaus-Service – Bürgerservice - Online-Bürgerserviceportal eine digitale Rückmeldung anbieten zu können. Sie können auch bequem den QR-Code mit Ihrem Smartphone scannen.
Weiterhin stehen folgende Übermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- per E-Mail an Zaehlerstand(at)oberhaching.de
- telefonisch unter 089/61377 - 169 oder 089/61377 – 209 oder
- per Wasserzählerablesekarte (diese wird Anfang September 2020 an Sie versandt).
Um dies zu vermeiden und um Ihnen eine korrekte Verbrauchsabrechnung erstellen zu können, bitten wir Sie den Zählerstand rechtzeig einzureichen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Hinsichtlich der geänderten Mehrwertsteuersätze erhalten Sie eine gesonderte Information mit Ihrem Abrechnungsbescheid im Oktober.
Ihr Team von der Steuerstelle