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Öffentliche Zahlungsaufforderung; Grund- und Gewerbesteuer

Do., 15. November 2018
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Beschreibung
Öffentliche Zahlungsaufforderung


Fälligkeitstermine für Grund- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung sowie für Müllabfuhr, Wasser- und
Kanalgebühren für die ersten drei Quartale sind jeweils am

15.02. jeden Jahres
15.05. jeden Jahres
15.08. jeden Jahres

Fälligkeitstermin für Grund- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung sowie für Müllabfuhr für das letzte (vierte) Quartal ist jeweils am

15.11. jeden Jahres

Wasser- und Kanalgebühren aus der Abrechnung im Oktober / November sind jeweils innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids zur Zahlung fällig.

Wir bitten um pünktliche Überweisung auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeinde Oberhaching:

IBAN:  DE 15 70190000 0000800422;   BIC:    GENODEF1M01       Münchner Bank
IBAN:  DE 73 70166486 0000041246;   BIC:    GENODEF1OHC      VR Bank München Land
IBAN:  DE 17 70250150 0030371801;   BIC:    BYLADEM1KMS       Kreissparkasse  MSE
IBAN:  DE 12 70020270 4610100398;   BIC:    HYVEDEMMXXX       UniCredit HypoVereinsbank Mü.
IBAN:  DE 50 70010080 0007021801;   BIC:    PBNKDEFFXXX         Postbank München

Bitte geben Sie bei allen Überweisungen immer die "Personenkontonummer" an, da ansonsten Ihre Zahlung nicht korrekt verbucht werden kann; dies kann zu Mahnungen führen.

Wir machen darauf aufmerksam, dass nach den Vorschriften der Abgabenordnung bei Zahlungsverzug Säumniszuschläge in Höhe von 1 % je angefangenen Monat ab Fälligkeit berechnet werden müssen.
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Gemeindegebiet Oberhaching
82041 Oberhaching
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Gemeinde Oberhaching
089 / 6131128
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