Öffentliche Zahlungsaufforderung; Grund- und Gewerbesteuer
Do., 15. November 2018
Das Datum dieser Veranstaltung liegt in der Vergangenheit
Öffentliche Zahlungsaufforderung
Fälligkeitstermine für Grund- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung sowie für Müllabfuhr, Wasser- und
Kanalgebühren für die ersten drei Quartale sind jeweils am
15.02. jeden Jahres
15.05. jeden Jahres
15.08. jeden Jahres
Fälligkeitstermin für Grund- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung sowie für Müllabfuhr für das letzte (vierte) Quartal ist jeweils am
15.11. jeden Jahres
Wasser- und Kanalgebühren aus der Abrechnung im Oktober / November sind jeweils innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids zur Zahlung fällig.
Wir bitten um pünktliche Überweisung auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeinde Oberhaching:
IBAN: DE 15 70190000 0000800422; BIC: GENODEF1M01 Münchner Bank
IBAN: DE 73 70166486 0000041246; BIC: GENODEF1OHC VR Bank München Land
IBAN: DE 17 70250150 0030371801; BIC: BYLADEM1KMS Kreissparkasse MSE
IBAN: DE 12 70020270 4610100398; BIC: HYVEDEMMXXX UniCredit HypoVereinsbank Mü.
IBAN: DE 50 70010080 0007021801; BIC: PBNKDEFFXXX Postbank München
Bitte geben Sie bei allen Überweisungen immer die "Personenkontonummer" an, da ansonsten Ihre Zahlung nicht korrekt verbucht werden kann; dies kann zu Mahnungen führen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass nach den Vorschriften der Abgabenordnung bei Zahlungsverzug Säumniszuschläge in Höhe von 1 % je angefangenen Monat ab Fälligkeit berechnet werden müssen.
Fälligkeitstermine für Grund- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung sowie für Müllabfuhr, Wasser- und
Kanalgebühren für die ersten drei Quartale sind jeweils am
15.02. jeden Jahres
15.05. jeden Jahres
15.08. jeden Jahres
Fälligkeitstermin für Grund- und Gewerbesteuer-Vorauszahlung sowie für Müllabfuhr für das letzte (vierte) Quartal ist jeweils am
15.11. jeden Jahres
Wasser- und Kanalgebühren aus der Abrechnung im Oktober / November sind jeweils innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids zur Zahlung fällig.
Wir bitten um pünktliche Überweisung auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeinde Oberhaching:
IBAN: DE 15 70190000 0000800422; BIC: GENODEF1M01 Münchner Bank
IBAN: DE 73 70166486 0000041246; BIC: GENODEF1OHC VR Bank München Land
IBAN: DE 17 70250150 0030371801; BIC: BYLADEM1KMS Kreissparkasse MSE
IBAN: DE 12 70020270 4610100398; BIC: HYVEDEMMXXX UniCredit HypoVereinsbank Mü.
IBAN: DE 50 70010080 0007021801; BIC: PBNKDEFFXXX Postbank München
Bitte geben Sie bei allen Überweisungen immer die "Personenkontonummer" an, da ansonsten Ihre Zahlung nicht korrekt verbucht werden kann; dies kann zu Mahnungen führen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass nach den Vorschriften der Abgabenordnung bei Zahlungsverzug Säumniszuschläge in Höhe von 1 % je angefangenen Monat ab Fälligkeit berechnet werden müssen.