Neues aus Oberhaching

3G-Regelung für Rathaus Besuch


Ab sofort gilt für alle Besucherinnen und Besucher, die zu uns in das Rathaus kommen die ‼ 3-G-Regel ‼. Für den Besuch im Rathaus wird entweder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein aktuelles negatives Testzertifikat  benötigt. Der jeweilige Sachbearbeiter bzw. die jeweilige Abteilung ist berechtigt den Nachweis anzufordern und zu kontrollieren.

  • Geimpft = ab dem 15. Tag nach der 2. Impfung
  • Getestet = Antigenschnelltest, nicht älter als 24 h oder PCR Test nicht älter als 48 h (kein Selbsttest)
  • Genesen = Genesenennachweis

Zutritt Rathaus nur mit 3G Nachweis