3G-Regelung für Rathaus Besuch
08.12.2021
Ab sofort gilt für alle Besucherinnen und Besucher, die zu uns in das Rathaus kommen die ‼ 3-G-Regel ‼. Für den Besuch im Rathaus wird entweder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein aktuelles negatives Testzertifikat benötigt. Der jeweilige Sachbearbeiter bzw. die jeweilige Abteilung ist berechtigt den Nachweis anzufordern und zu kontrollieren.
- Geimpft = ab dem 15. Tag nach der 2. Impfung
- Getestet = Antigenschnelltest, nicht älter als 24 h oder PCR Test nicht älter als 48 h (kein Selbsttest)
- Genesen = Genesenennachweis