Neues aus Oberhaching

Corona-Ampel: Landkreis München erreicht Warnstufe Rot


Verschärfte Maßnahmen gelten ab Freitag, 23. Oktober 2020

Mit 62,77 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschreitet der Landkreis München seit heute deutlich den Schwellenwert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz. Ab dem morgigen Freitag, 23. Oktober 2020, gelten damit die Regelungen der Warnstufe Rot auf der Corona-Ampel der Bayerischen Staatsregierung.

Die Maßnahmen im Überblick:

Neben generellen Maßnahmen wie dem Mindestabstand von 1,5 Metern und den allgemeinen Hygieneregeln gelten ab morgen unter anderem folgende Regelungen:
  • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 (statt bisher 10) Personen begrenzt.
  • Sperrstunde ab 22 Uhr (bisher 23 Uhr) in der Gastronomie; ab 22 Uhr darf an Tankstellen, sonstigen Verkaufsstellen und von Lieferdiensten etc. kein Alkohol verkauft werden.
  • Maskenpflicht im Unterricht in allen Jahrgangsstufen (einschließlich Grundschulen).
Darüber hinaus gilt aufgrund der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen, insbesondere auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, in Bildungsstätten und für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz sowie im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen.

Bereits seit 21. Oktober, 15 Uhr, gilt darüber hinaus laut Allgemeinverfügung des Landratsamts auf folgenden Plätzen im Landkreis München Maskenpflicht:
  • Aschheim: Platz vor Erdinger Straße 12 - 14
  • Garching b. München: Stadtteil Garching: Fußgängerzone (Maibaumplatz, Helmut-Karl-Platz/ Bürgerplatz bis Rathausplatz), Stadtteil Hochbrück: Maibaumplatz, Hohe-Brücken-Straße 27 - 29;
  • Haar: Leibstraße zwischen Wasserburger Str. und Bahnhofplatz
  • Ismaning: Korbinianplatz
  • Kirchheim b. München: Münchner Str. zwischen Rathaus und Heimstettner Str., Heimstettner Str. zwischen Münchner Str. und Kreuzstr., Erdinger Str. vor Hausnr. 2, Merowinger Str. vor Hausnr. 1, Pfarrer-Caspar-Mayr-Platz
  • Planegg: Maria Eich: Gelände um die Klosterkirche, Weg zwischen Kreuzwinkelstr. und Kirche, Straße „Zu Maria Eich“ zwischen Kreuzwinkelstr. und dem Ende des Kirchengrundstücks
Die Regelungen im Detail sind der aktualisierten Siebten Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
zu entnehmen (https://www.gesetzebayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7).

Die Warnstufe Rot gilt bis zum Ablauf des Tages, an dem der Landkreis letztmalig auf der Seite des Gesundheitsministeriums unter „rot“ eingestuft ist.

Auch über die Regelungen hinaus: Landratsamt mahnt zur Vorsicht
Zusätzlich zu den nach der 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geltenden Maßnahmen hinaus empfiehlt das Gesundheitsamt dringend, auch sonst größte Umsicht walten zu lassen. Über die genannten Plätze hinaus rät das Landratsamt zum Beispiel, auch überall dort und immer dann eine Maske zu tragen, sobald sich mehrere Menschen näher begegnen – so beispielsweise zu Stoßzeiten in Einkaufsstraßen und auf öffentlichen Plätzen, auch wenn dies dort nicht explizit angeordnet ist.

Schulen und Kindertageseinrichtungen rät das Gesundheitsamt je nach Raumgröße und Personenzahl die vorgegebenen Lüftungsintervalle nach Möglichkeit auf 30 Minuten zu verkürzen und öfters Pausen im Freien einzulegen, um dort geordnet und mit Abstand die Masken abnehmen zu können. Von zusätzlichen Maßnahmen, insbesondere der Reduktion der Gruppengrößen bzw. einer Notbetreuung in den Kindertagesstätten, nimmt der Landkreis München derzeit bewusst Abstand. „Es war in den letzten Tagen leider abzusehen, dass der Landkreis München den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage in Kürze erreichen wird. Dass wir bei der 7-Tage-Inzidenz gleich am ersten Tag der Überschreitung des Grenzwertes bei mehr als 60 liegen, sollte uns allen eine Warnung und gleichzeitig Mahnung sein, sich konsequent an die erlassenen Maßnahmen zu halten“, kommentiert Landrat Christoph Göbel das aktuelle Infektionsgeschehen am Donnerstagvormittag.
„Keiner hat sich gewünscht, insbesondere die privaten Kontakte wieder auf ein Mindestmaß einzuschränken. Um noch weitergehende Maßnahmen zu verhindern, appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger zum Schutz und Wohle aller, die allgemein gültigen Regelungen zu beachten!“

„Was die Maskenpflicht an Schulen sowie die Quarantänezeit für Schülerinnen und Schüler, die als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft wurden, anbelangt, erreichen mich zur Zeit unzählige Nachrichten besorgter Eltern“, so der Landrat weiter. „Mir ist sehr bewusst, dass diese Maßnahmen unangenehm sind. Oberste Maßgabe unseres Handelns ist jedoch der Gesundheitsschutz sowie das Ziel, so lange wie möglich für alle Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht zu gewährleisten. Nur wenn alle Maske tragen, sehen wir es unter dem aktuellen Infektionsgeschehen als vertretbar an, auch dort Klassen nicht zu teilen bzw. ins Homeschooling zu schicken, wo der Mindestabstand von 1,5 m im Unterricht nicht eingehalten werden kann. Dies ist in so gut wie keinem Klassenzimmer möglich!“

Zu einer eventuellen Quarantänezeitverkürzung sagt Göbel: „Wenn in der Medizin Einigkeit darüber bestünde, dass eine Quarantänezeitverkürzung sinnvoll ist, wäre ich der letzte, der dies nicht unterstützen würde. Dann sollte dies aber aus meiner Sicht dringend bundesweit umgesetzt werden,  wenn das Virus im Landkreis München verhält sich nicht anders als in Berlin oder in der Stadt München.“

Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln gibt es auf der Website des Landkreises unter www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.