Neues aus Oberhaching

Der Friedhof als Ort des Andenkens an unsere Verstorbenen - kein Spielplatz für Hunde!



Die Gemeinde ist seit vielen Jahren bemüht, unseren Friedhof als Ort der Trauer aber auch der Erinnerung an unsere Verstorbenen stets in einem sauberen und ansprechenden Erscheinungsbild zu gestalten. Unseren Friedhofsgärtnern gelingt dies in überzeugender Art und Weise, das parkartige Friedhofsgelände wird daher auch gerne von Spaziergängern als Ort der Ruhe und inneren Einkehr besucht.


 
In letzter Zeit häufen sich aber unschöne Vorfälle und Beschwerden von Friedhofsbesuchern über das uneinsichtige Verhalten von manchen Hundehaltern und insbesondere über die „Hinterlassenschaften“ ihrer vierbeinigen Begleiter.

Zudem verwechseln einig Hundehalter das Friedhofsgelände mit einem Hundespielplatz, die freilaufenden Hunde zerstören immer wieder die Bepflanzung von Grabstätten, sehr zum Leidwesen der Angehörigen, die sehr viele Zeit und Geld für die Grabpflege aufwenden.
 
Die Gemeinde appelliert deshalb nachdrücklich an ein verantwortungsvolles Verhalten der Hundefreunde und weist darauf hin, dass es grundsätzlich verboten ist, Tiere auf den Friedhof mitzunehmen. An allen Friedhofseingängen wir mit einem entsprechenden Verbotsschild darauf gut sichtbar hingewiesen. Grundlage hierfür ist die gemeindliche Benutzungssatzung für den Friedhof, wo es zum Verhalten der Friedhofsbesucher weiter heißt:
 
„Die Besucher haben sich der Würde des Ortes entsprechend zu benehmen und den Anordnungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Innerhalb des Friedhofs ist es nicht gestattet, die Grabstätten unbefugt zu betreten, den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen. Es ist nicht gestattet, Tiere mitzunehmen.
 
Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Personen aus dem Friedhof zu verweisen, die den Ordnungsvorschriften zuwiderhandeln oder ihren Anordnungen keine Folge leisten.“

 
Das Friedhofspersonal übt innerhalb des Friedhofs das Hausrecht der Gemeinde aus. Das Personal ist angewiesen, verstärkt auf Verstöße gegen die Friedhofsordnung zu achten und ein Fehlverhalten der Besucher konsequent anzusprechen. Das Personal ist ferner angewiesen, uneinsichtiges Verhalten im Wiederholungsfall zu dokumentieren und als Ordnungswidrigkeit bei der Gemeinde zu melden. Zur Durchsetzung der Friedhofsordnung kann im Einzelfall dann auch ein Bußgeld verhängt werden. Die Benutzungssatzung für den Gemeindefriedhof regelt dies wie folgt:
 
„Nach Artikel 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich den Bestimmungen über das Verhalten auf dem Friedhof zuwiderhandelt.“
 
Wir bitten alle Friedhofsbesucher, insbesondere auch die Hundehalter, im Sinne eines verantwortungs- und respektvollen Umgangs miteinander die Regeln am Friedhof zu beachten und einzuhalten. Machen Sie bitte mit und unterstützen Sie damit den Erhalt des Friedhofs als würdevolle Einrichtung für die Allgemeinheit. Oft ist es „nur“ Gedankenlosigkeit, manchmal aber leider auch Ignoranz, die sich hier Bahn bricht. Helfen Sie aktiv mit, dies zu ändern!