Grundstücksangebote der Gemeinde Oberhaching

Die Grundstücksverwaltung Oberhaching (KU) veräußert sechs Grundstücke für Doppelhaushälften sowie zwei Grundstücke für Einzelhäuser im Wohngebiet südlich Grünwalder Weg im zweistufigen Bieterverfahren gegen Höchstgebot.

Anlass

Die Gemeinde hat am 06.12.2022 den Bebauungsplan „Wohngebiet südlich Grünwalder Weg“ beschlossen. Maßgebend für die zulässige Bebauung ist dieser bereits in Kraft getretene Bebauungsplan in der Fassung vom 07.12.2022. Neben den Festsetzungen sind die Örtliche Bauvorschrift, die Stellplatzsatzung, die Fahrradabstellsatzung sowie die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächen der Gemeinde Oberhaching zu beachten. Die einschlägigen Satzungen liegen in der Bauverwaltung aus oder können über die Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden.

Die Erschließung der Grundstücke ist gesichert. Die Erschließungsmaßnahmen werden im Frühjahr beginnen und bis zum Herbst als sogenannte Baustraße fertiggestellt sein. Unter Humus und Rotlage findet man Kies vor. Der Grundwasserstand liegt bei ca. 20 m unter Flur.

Ein Teil der Grundstücke ist bereits gebunden. Die noch freien, rot markierten Grundstücke sollen höchstbietend veräußert werden (den Lageplan mit den Bauparzellen gibt es in der rechten Spalte zum Download). Grundstückseigentümer dieser Flächen ist die Grundstücksverwaltung Oberhaching (KU), im folgenden KU genannt.

Grünwalder Weg Übersicht der zu verkaufenden Grundstücke

Auflagen

  • Es besteht ein Baugebot (spätestens 3 Jahre nach der Beurkundung ist eine Baugenehmigung vorzulegen, spätestens 5 Jahre nach der Beurkundung ist das Haus zu beziehen)
  • Der Käufer verpflichtet sich, das Wohnhaus an das bestehende Geothermie-Nahwärmenetz der Gemeindewerke Oberhaching GmbH anzuschließen
  • Auf dem Dach ist eine Photovoltaik-Anlage zu installieren

Verfahren zur Grundstücksvergabe

  • Höchstpreisgebotsverfahren mit 2 Stufen; 2. Stufe im Vergabeverfahren mit den 3 Höchstbietenden je Grundstück
  • Der Mindestverkaufspreis, sprich das Mindestgebot, orientiert sich an dem jüngsten Bodenrichtwert des Gutachterausschusses des Landkreises München von 2022

Angaben zu den Grundstücken

(die Bauparzellen sind im Übersichtsplan gekennzeichnet, sprich nummeriert)

Bauparzelle 4

mit einer Grundstücksgröße von rd. 520 m², Einzelhaus.
Maximale Geschoßfläche 224 m², maximale Grundfläche 135 m²,
maximale Wandhöhe 6,15 m.

Mindestgebot:
1.140.000 €

Bauparzelle 6

mit einer Grundstücksgröße von rd. 528 m², Einzelhaus.
Maximale Geschoßfläche 234 m², maximale Grundfläche 135 m²,
maximale Wandhöhe 6,15 m.

Mindestgebot: 1.160.000 €

Bauparzelle 9a

mit einer Grundstücksfläche von rd. 328 m², Doppelhaushälfte.
Maximale Geschoßfläche 140 m², maximale Grundfläche 85 m²,
maximale Wandhöhe 6,45 m.

Mindestgebot:  720.000 €

Bauparzelle 9b

mit einer Grundstücksfläche von rd. 338 m², Doppelhaushälfte.
Maximale Geschoßfläche 140 m², maximale Grundfläche 85 m²,
maximale Wandhöhe 6,45 m.

Mindestgebot:  740.000 €

Bauparzelle 11a

mit einer Grundstücksfläche von rd. 331 m², Doppelhaushälfte.
Maximale Geschoßfläche 155 m², maximale Grundfläche 90 m²,
maximale Wandhöhe 6,45 m.

Mindestgebot:  720.000 €

Bauparzelle 11b

mit einer Grundstücksfläche von rd. 379 m², Doppelhaushälfte.
Maximale Geschoßfläche 155 m², maximale Grundfläche 90 m²,
maximale Wandhöhe 6,45 m.

Mindestgebot:  830.000 €

Bauparzelle 14a

mit einer Grundstücksfläche von rd. 330 m², Doppelhaushälfte.
Maximale Geschoßfläche 155 m², maximale Grundfläche 90 m²,
maximale Wandhöhe 6,45 m.

Mindestgebot:  720.000 €

Bauparzelle 14b

mit einer Grundstücksfläche von rd. 359 m², Doppelhaushälfte.
Maximale Geschoßfläche 155 m², maximale Grundfläche 90 m²,
maximale Wandhöhe 6,45 m.

Mindestgebot:  780.000 €

Hinweise

  • Die angegebene Geschoßfläche bezieht sich auf die Außenmaße des Gebäudes in den zwei zulässigen Vollgeschossen.
  • Je Doppelhaushälfte ist nur eine Wohneinheit zulässig.
  • Je Einzelhaus sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig.
  • Bei den Doppelhäusern ist jeweils eine Garage oder ein Carport möglich.
  • Bei den Einzelhäusern ist je nach Planung auch eine Doppelgarage möglich.
  • Die angegebene Wandhöhe bemisst sich ab der Bezugshöhe (z.B. +587,90 üNN) bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut.
  • Doppelhäuser sind als gestalterische Einheit mit höhengleicher Traufe und First auszubilden.
  • Bei den Doppelhäusern ist bei entsprechender Planung der Ausbau des Dachgeschosses grundsätzlich möglich (Dachfenster sind möglich, Gauben sind nicht erlaubt)
  • Abgrabungen sind nur im Rahmen der örtlichen Bauvorschrift zulässig

Für Detailfragen können Interessenten gerne die Beratung unserer Bauabteilung in Anspruch nehmen (sh. Ansprechpartner)!

Erschließungskosten

Im Gebotspreis enthalten sind:

  • Grundstückspreis
  • Herstellungsbeitrag für den Kanalanschluss
  • Erschließungskosten für die Straßen-Erschließung gem. §§ 127 ff BauGB
  • Wasser-Herstellungsbeitrag für die Grundstücksfläche

Nicht enthalten sind:

  • Wasser-Herstellungsbeitrag für die tatsächliche gebaute Geschossfläche (wird nach Fertigstellung erhoben und ist dann separat zu entrichten)
  • die Anschlusskosten und ggf. Baukostenzuschüsse für sonstige Erschließung, z.B Strom, Medien.
  • Hausanschlusskosten für das Nahwärmenetz (incl. Glasfaser-Anschluss)

Diese Kosten sind noch gesondert vom Käufer zu zahlen.

Bieterverfahren

a) Gebote

Gebotsabgaben sind ab sofort möglich. Kaufpreisangebote sind in schriftlicher Form bis spätestens 03.05.2023, 16:00 Uhr, auf dem Postweg (Grundstücksverwaltung Oberhaching (KU), z.Hd. Herrn Huber, Alpenstraße 11, 82041 Oberhaching) oder im Rathaus in der Pforte, Zimmer Nr. E.24 oder im 2.Stock, Zimmer Nr. 2.13 (Herr Huber) im verschlossenen Kuvert abzugeben. Auf dem verschlossenen Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk „Nicht öffnen – Bieterverfahren Wohngebiet südlich Grünwalder Weg“ anzubringen.

Pro Bieter ist nur ein verbindliches Gebot pro Grundstücksparzelle zulässig. Für jedes Gebot ist ein separates Kuvert zu verwenden. Das Gebot muss deutlich lesbar sein, entsprechend vorbereitete Formulare finden Sie auf unserer Homepage. Es muss folgende Angaben enthalten:

  • die Grundstücksparzelle, für die das Gebot abgeben wird
  • den Namen des Bieters mit Adresse und Kontaktdaten (Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse)
  • die Gebotssumme
  • die Unterschrift des Bieters

Gebote sind nur für jede Grundstücksparzelle getrennt möglich. Sammelgebote bzw. kombinierte Gebote über mehrere Grundstücksparzellen werden nicht gewertet.

Jedem Gebot ist mindestens in Höhe des Gebotes eine Finanzierungszusage eines Kreditinstitutes beizulegen, womit nachgewiesen wird, dass man zum Kauf eines Grundstücks in der Lage ist. Fehlt die Finanzierungszusage, wird das Gebot nicht gewertet. Die Finanzierungszusagen werden vertraulich behandelt.

b) Öffnung und Bekanntgabe

Die Angebote werden am Donnerstag, den 04.05.2023 ab 17:00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses, Alpenstraße 11, 82041 Oberhaching, 1. Stock, Zimmer 1.01, öffentlich geöffnet und ohne Angabe des Bieternames bekannt gegeben. Die persönliche Anwesenheit der Bieter ist nicht zwingend gefordert, bietet sich aber aufgrund des weiteren Procederes des Verfahrens an.

c) Nachverhandlungen

Es erfolgt eine schriftliche Information der 3 Höchstbietenden pro Grundstück über das Höchstgebot, womit eine zeitlich befristete Nachbesserungsmöglichkeit (höheres Gebot) angeboten wird. Sollten in dem zweiten Schritt Höchstgebote für einzelne Grundstücke (Bauparzellen) zurückgezogen werden, steht es dem Kommunalunternehmen frei, den im Rang nachfolgenden Bietern aus der ersten Runde eine Angebotsnachbesserung zu ermöglichen. Die Angebotsnachbesserung ist in Form eines neuen schriftlichen Angebotes wahrzunehmen, welches an gleicher Stelle und in gleicher Form wie das erste Gebot bis 25.05.2023, 12:00 Uhr abzugeben ist. Die Öffnung dieser Angebote findet am 25.05.2023 um 16:00 Uhr öffentlich statt.

d) Zuschlag / Beurkundung / Nebenkosten

Zum Zustandekommen des Rechtsgeschäfts ist eine Annahme des Gebotes durch den Verwaltungsrat der Grundstücksverwaltung Oberhaching (KU) und eine notarielle Beurkundung erforderlich. Es ist vorgesehen, die Annahme des Gebotes in der Verwaltungsratssitzung des KU am 20.06.2023 zu erklären.
Die Nebenkosten des Grunderwerbs (notarielle Beurkundung, Grundbucheintragung, Grunderwerbssteuer) sind vom Käufer zu tragen. Im Weiteren ist geplant, die Kaufverträge bis 15.07.2023 zu beurkunden.