Briefwahl beantragen

Am 8. Oktober 2023 sind in Bayern Landtags- und Bezirkswahlen. Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger Bayerns erhalten per Post bis 17. September 2023 ihre Wahlbenachrichtigung mit dem zugeteilten Wahllokal. Möchte jemand das Wahllokal am Wahlsonntag nicht aufsuchen, sondern lieber per Briefwahl abstimmen, so kann er jederzeit, jedoch bis spätestens 06.10.2023, 15 Uhr (zweiter Tag vor der Wahl; § 24 Abs. 4 Satz 1 LWO), einen Antrag auf Wahlschein stellen.

Briefwahl beantragen

Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen. Am Telefon können Sie keinen Antrag stellen!

Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab KW 37 verschickt.

  • Online-Antrag stellen:
    Ab sofort können Sie die Briefwahlunterlagen bis 04.10.2023 (18:00 Uhr) ganz bequem online beantragen (Briefwahlantrag). Siehe auch QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Postalisch beantragen:
    Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit einem Papierantrag anfordern wollen, können Sie dafür ganz einfach die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Bitte schicken Sie den Antrag frühzeitig los, sodass es am Ende nicht zu Zeitproblemen mit dem Rückversand kommt.
  • Persönlich abholen:
    Sie können die Briefwahlunterlagen offiziell ab dem 18. September 2023 persönlich im Rathaus abholen. Die Abholung ist bis zum 6. Oktober 2023, 15 Uhr möglich.

Welche Unterlagen umfasst die Briefwahl und was ist hier noch zu beachten?

Mit dem Wahlschein erhalten die Stimmberechtigten auch die Briefwahlunterlagen. Zu den Briefwahlunterlagen zählen neben den amtlichen Stimmzetteln die Stimmzettelumschläge, der rote, äußere Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt. Zur Unterscheidung sind die beiden Stimmzettel für die Landtagswahl und der dazugehörige Stimmzettelumschlag auf weißem Papier gedruckt, wohingegen bei der Bezirkswahl blaues Papier Verwendung findet.

Der Wahlschein muss persönlich mit einer eidesstattlichen Versicherung versehen werden, dass die Stimmzettel persönlich gekennzeichnet wurden. Das Merkblatt bei den Briefwahlunterlagen und die Informationen auf der Website des Landeswahlleiters erläutern kurz das Vorgehen bei der Briefwahl.

https://www.statistik.bayern.de/mam/wahlen/landtagswahlen/durchfuehrung/04b_merkblatt_briefwahl-r%C3%BCckseite_lt-bz.pdf