Mit Änderung der Bayrischen Bauordnung zum 1.1.2025 können Regelungen zur Gestaltung und Bepflanzung von Grundstücken nicht mehr getroffen werden.
Klimaanpassungssatzung, in Kraft seit 1.10.2025
Die Gemeinde möchte aber die Durchgrünung des Siedlungsgebietes erhalten und auch für die Zukunft sichern. Der Aspekt der Klimaanpassung, die Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse und die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt gewinnt in diesem Zusammenhang immer mehr an Bedeutung. Ziel der Klimaanpassungssatzung ist, zum Schutz der Bewohner und des Eigentums, auf zunehmende Starkregenereignisse und sommerliche Überhitzung zu reagieren und die biologische Vielfalt im Siedlungsgebiet zu erhalten und zu verbessern.
Die wesentlichen Punkte sind:
- Befestigte Flächen sollen grundsätzlich wasserdurchlässig gestaltet werden
- Schottergärten ohne Bepflanzung widersprechen dem Ziel der Förderung der biologischen Vielfalt und sind deswegen in Oberhaching verboten
- Eintönige Flächennutzungen sollen grundsätzlich auf das notwendige Maß beschränkt werden
- Reine Grasmonokulturen ohne ergänzende Bepflanzung sind verboten
- Die in hiesiger Region am häufigsten anzutreffenden Gehölze sollen einen Beitrag leisten, die Klimaresilienz zu erhöhen; die Liste hat empfehlenden Charakter