Von der Aufbahrung bis zur Trauerfeier

Aufbahrung

Vor der Bestattung oder Einäscherung erfolgt die Aufbahrung im Leichenschauhaus des Friedhofes. Es obliegt den Angehörigen, ob der Sarg hierbei geöffnet oder geschlossen ist.

Grabstätten

  • Erdgräber für Körper- und Urnenbestattungen: 
    Diese können als Einzel- oder Doppelgräber erworben werden.
  • Urnengräber für Urnenbestattungen in der Erde: 
    Urnengräber müssen gärtnerisch gepflegt werden.
  • Grüfte: 
    Für Gruftbestattungen stehen Flächen in begrenztem Umfang zur Verfügung.
  • Anonyme Bestattungsflächen: 
    Für Urnenbestattungen nach Auflösung einer bestehenden Urnengrabstelle

Beerdigung am Gemeindefriedhof Oberhaching

  • Es besteht bereits eine Grabstätte
    Mit der Friedhofsverwaltung ist zu klären, ob das Grab hinsichtlich der Ruhefristen nutzbar ist. Die Ruhefrist am Gemeindefriedhof Oberhaching beträgt 10 Jahre.
  • Es besteht noch keine Grabstätte:
    Mit der Friedhofsverwaltung ist ein Termin zur Auswahl einer Grabstätte zu vereinbaren. Die Grabstätte ist aufgrund der örtlichen Ruhefristen für mindestens 10 Jahre zu erwerben und kann im Anschluss wiederum für jeweils 10 jahre verlängert werden. Bei der Auswahl der Grabstätte ist zu beachten, dass die Genehmigung der Grabmäler entsprechend der Friedhofsgestaltungssatzung erfolgt. Es stehen aber auch Gräberfelder zur Verfügung, in denen diese Gestaltungssatzung auf die zu errichtenden Grabmäler keine Anwendung findet.

Trauerfeier

Alle Details der Trauerfeier sind mit dem Bestattungsunternehmen abzusprechen. Dies stimmt im Regelfall auch den Beerdigungstermin mit dem zuständigen Pfarramt ab.
Konfessionslose Trauerfeiern finden meist in der Aussegnungshalle statt. Auch hier kümmert sich das Bestattungsunternehmen um den Ablauf.

Grabmalgenehmigung

Vor der Errichtung eines Grabmales auf dem Gemeindefriedhof Oberhaching ist eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung erforderlich. Die notwendigen Unterlagen für diese Genehmigung erstellt die mit der Errichtung des Grabmales beauftragte Fachfirma und reicht diese in der Regel auch bei der Friedhofsverwaltung ein.