Friedhofsgebühren
Die Benützung des Gemeindefriedhofes ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind in der Gemeindesatzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren (gültig ab 01.01.2022) festgelegt.
Grabplatzgebühren für 10 Jahre bei:
- Einzelgräbern 540 Euro
- Doppelgräbern 1.080 Euro
- Urnengräbern 520 Euro
- Baumgräber 520 Euro
- Grabplatzgebühren für 20 Jahre bei Grüften:
je angefangener Quadratmeter 660 Euro
Vorzeitige Aufgabe eines Grabnutzungsrechtes und Gebührenerstattung
Eine vorzeitige Aufgabe eines Grabnutzungsrechtes ist dann möglich, wenn die vorgeschriebenen Ruhefristen (10 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendeten siebten Lebensjahr 5 Jahre) erstmals abgelaufen sind und das Nutzungsrecht an der Grabstätte erneut verlängert wurde.Die Erklärung zu der vorzeitigen Aufgabe eines Grabnutzungsrechtes ist schriftlich bei der Friedhofsverwaltung einzureichen und steht als Ausdruck zur Verfügung.
Weitere Gebühren:
- Gebühr für die Benützung des Leichenhauses:
bei Kindern bis 5 Jahre 300 Euro
bei allen übrigen Personen 500 Euro - Gebühr für die Ausstellung einer Graburkunde 15 Euro
- Gebühr für die Verwaltung und Unterhaltung des Friedhofs pro Bestattung 350 Euro
- Gebühr für Friedhofsdienste
(Reinigung, Schließdienst und Nebenarbeiten) pro Bestattung 60 Euro - Gebühren für die Bestattungsdienste pro Bestattung:
Grab öffnen und schließen 137 Euro
Zuschlag für Tieferlegung 30 Euro - Trägerstellung zur Beerdigung, 4 Träger 119 Euro
- Bestattungsdienst für Kinder bis 2 Jahre 60 Euro
- Bestattungsdienst für Kinder bis 12 Jahre 89 Euro
- Zuschlag Samstag, Sonntag und Feiertag 18 Euro
- Exhumierung von Leichen 226 Euro
- Umbettung von Leichen 48 Euro
- Exhumierung von Gebeinen 113 Euro
- Umbettung von Gebeinen 18 Euro
- Urnenbeisetzung ohne Angehörige 36 Euro
- Urnenbeisetzung mit Angehörige 51 Euro