Friedhof Oberhaching

Der Gemeindefriedhof Oberhaching ist eine Gemeinschaftsanlage und Eigentum der Gemeinde Oberhaching. Hier finden all die Personen ihre letzte Ruhe, die bei ihrem Tod ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde oder ein Recht auf Benutzung eines Grabes hatten.

Friedhofsgestaltung

Die Gestaltung der Grabzeichen und die Bepflanzung der Gräber richtet sich für die einzelnen Grabfelder nach der Friedhofsgestaltungssatzung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaching hat im September 1977 nach längeren Vorberatungen, unterstützt durch den beratenden Architekten Schöner - Fedrigotti, eine Gestaltungssatzung erlassen, die Größe, Material und Gestaltung der Grabmäler regelt. Sie ergänzt damit die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Oberhaching.

Ziel war und ist es, im Friedhof eine harmonische Struktur hinsichtlich der Gestaltung von Grabmälern zu erreichen. So sind im Friedhof nur handwerklich bearbeitete Grabsteine zulässig, bei den Grabkreuzen ist Holz oder Schmiedeeisen möglich. Die Gestaltungsregelungen sind abhängig vom Teil des Friedhofs, der sich in den "alten Teil", den "Übergangsbereich", den "Neuen Bereich" und den satzungsfreien Bereich gliedert. Im satzungsfreien Teil gilt die Gestaltungssatzung nicht. Wer eine individuelle Lösung ausserhalb der Gestaltungssatzung wünscht, sollte also vorrangig diesen Bereich wählen. Seit 2016 stehen auch zwei Baumbestattungsfelder für Urnenbestattungen zur Verfügung. 

Die Satzung wirkte seit dem Erlaß nur bei der Errichtung neuer Grabmäler. Die bestehenden Grabmäler sind nicht davon betroffen. Sie sind durch eine Übergangslösung ausgenommen.

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