Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaching hat am 31.01.2023 beschlossen, für die o. g. Flächennutzungsplanänderung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung ist im nebenstehenden Lageplan M 1: 3500 gekennzeichnet.