Bauanträge sind grundsätzlich über die Gemeinde einzureichen. Innerhalb von 2 Monaten muss das Bauvorhaben im Gremium des Bau- und Werkausschusses behandelt und dann über die Zustimmung entschieden werden. Der zuständige Bau- und Werkausschuss tagt in der Regel einmal im Monat. Die Baugenehmigungs- und Bauaufsichtsbehörde ist allerdings beim Landratsamt München angesiedelt.
Bauantragsunterlagen
Checkliste "Erforderliche Unterlagen für genehmigungspflichtige Bauvorhaben" (PDF)
Amtlicher Lageplan, Katasterauszug
Diese Anlage zum Bauantrag ist beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung erhältlich. (Antrag auf Katasterauszug)
Einmessbescheinigung
Das Schnurgerüst wird vor Baubeginn (nach Erstellung einer Einmessbescheinigung eines Vermessungsbüros) von der Bauverwaltung abgenommen.