Das Bauen auf einem eigenen Grundstück wird durch viele Gesetze und Vorschriften geregelt. Die grundsätzliche Bebaubarkeit, die Größe, die Nutzungsmöglichkeiten – das alles lässt sich aus den Bebauungsplänen oder der umgebenden Bebauung ableiten. Der Gesetzgeber gibt darüber hinaus den Gemeinden ausdrücklich die Möglichkeit, durch eine Satzung auch die Eckpunkte, den Rahmen für die Gestaltung der Gebäude vorzugeben (Ortsgestaltungssatzung).
Ortsgestaltungssatzung mit langer Tradition
In den sechziger Jahren waren für Oberhaching große Siedlungsgebiete mit bis zu 60.000 Einwohnern geplant, und ähnliche, neue Siedlungsgebiete entstanden in München und in vielen Umlandgemeinden, beispielsweise in Neuperlach oder in Taufkirchen. Die Gemeinde Oberhaching ging damals ganz bewusst einen anderen Weg: Im Rahmen einer Entwicklungsplanung gab sich Oberhaching andere Ziele, ein Leitbild entstand. Oberhaching wollte nicht anonymer Vorort von München sein, sondern sich durch ein voralpenländisch geprägtes Ortsbild, durch ein aktives Miteinander der Menschen, durch die Möglichkeit zum Wohnen und Arbeiten seine eigene Identität bewahren. Neben den Leitlinien einer organischen Entwicklung von Innen nach Außen, dem Festhalten an funktionierenden und lebendigen Ortsmitten, dem Streben nach Aufenthalts- und damit nach Lebensqualität in den öffentlichen Räumen und vielen weiteren Bausteinen wurde bereits Mitte der siebziger Jahre eine Ortsgestaltungssatzung erlassen.
Baukörper, Materialien und Landschaft
Angestrebt wurde und wird ein klarer, rechteckiger Baukörper mit einem ruhigen, flachgeneigten Satteldach. Der Straßenraum soll wahrnehmbar durch die Gebäude begrenzt werden, nicht durch Einfriedung und Sichtschutzwände, und damit auch ganz selbstverständlich Lebensraum sein. Die traditionellen Materialien und Baustoffe unserer Region sollen sich in den Häusern wieder finden. Mit Landschaft, der Vielfalt der Natur und dem natürlichen Gelände soll sorgfältig und behutsam umgegangen werden. Dabei kann die Satzung auch sehr modern interpretiert werden und besondere Nutzungen, insbesondere öffentliche Bauten, brauchen oft eine besondere Gestaltung.
Fortschreibung der Ortsgestaltung 2018
In der Fortschreibung der Ortsgestaltung 2018 hat der Gemeinderat das jahrzehntelange Bemühen um ein harmonisches Ortsbild gewürdigt und die Ziele der Satzung im Grundsatz bestätigt. Durch eine sich ändernde Rechtsprechung, neue Baumaterialien und -techniken wurden in Zusammenarbeit mit Fachplanern, Juristen und Behörden Formulierungen und Ziele angepasst und teilweise neu aufgenommen. Dabei wurde unter anderem auch dem Bedürfnis einer höheren Nutzbarkeit der Gebäude für Wohnflächen oder ökologischen Zielvorstellungen entsprochen.
Insbesondere bei sehr großen Gebäuden wurden die, als Abweichungen bisher schon genehmigungsfähigen Dachaufbauten klar geregelt. Auch die Möglichkeiten für Abgrabungen und damit die Nutzung des Kellergeschosses wurden neu definiert. In jedem Fall empfiehlt sich vor einer Planung oder gar Baumaßnahme die Nachfrage im gemeindlichen Bauamt, denn beispielsweise behalten die bisherigen Bebauungspläne ihre Gültigkeit.
Eigenständigkeit und Identität
Oberhaching bleibt seiner Linie, seinem Leitbild treu. Eine Ortsgestaltungssatzung verhindert kein Baurecht oder verteuert die Grundstücke. Aber jedes Gebäude, die Gestaltung jedes Hauses ist eben nicht nur Privatsache, es entfaltet immer auch eine öffentliche Wirkung auf die umgebende Bebauung, auf das Ortsbild. Die Gesamtheit der Gebäude in Oberhaching soll auch in Zukunft ein funktionierendes, ein stimmiges und harmonisches Ganzes ergeben. Das Ortsbild unserer Heimatgemeinde Oberhaching soll nicht dem Zufall überlassen werden, sondern auch in Zukunft aktiv und bewusst gestaltet werden. Damit Oberhaching nicht beliebiger und gesichtsloser Vorort von München wird, sondern selbstbewusst die eigene, oberbayerische Identität und Unverwechselbarkeit behält.
Oberhaching will weder Gartenstadt noch Villenvorort noch Trabantenstadt sein. Oberhaching soll sich eigenständig entwickeln – ländlich geprägt, mit unverwechselbaren, gewachsenen Ortskernen in der Siedlungsmitte. Diese Überlegungen führten 1975 zur ersten umfassenden Ortsbausatzung in Bayern. Eine landschaftsgerechte Bauweise im südlichen Oberbayern zeichnet neben einer natürlichen und überlegten Materialwahl drei Gesichtspunkte besonders aus, die in der Oberhachinger Ortsbausatzung ihren Niederschlag gefunden haben.
Ortsgestaltungssatzung (PDF)
Baukultur Oberhaching
Bauberatung
Die Gemeinde Oberhaching bietet allen Bauwilligen eine kostenlose Bauberatung an, auch und gerade im Hinblick auf die örtlichen Bauvorschriften. Bereits beim Bauantragsverfahren bietet das Bauamt seine Unterstützung an, um das Baugenehmigungsverfahren möglichst reibungslos und zügig abschließen zu können.
Die zuständige Baugenehmigungsbehörde ist das Landratsamt München (siehe rechte Spalte).
Kompetenzstelle Energieagentur Ebersberg-München
Bei allen Fragen rund um Energiesparen, Energieverbrauch und erneuerbare Energien:
Energieagentur Ebersberg-München gGmbH
Einsicht in Bauakten nach Terminvereinbarung
Benötigte Unterlagen
Nachweis über Grundstückseigentum (Grundbuchauszug)
Ausweis durch amtliches Dokument (Personalausweis, Reisepass, etc.)
Andere Personen benötigen für die Akteneinsicht aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Vollmacht.
Für Rückfragen bei Frau Riblinger melden Tel.: 089 613 77-123