Einen Ersatzführerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Sie erhalten dann als Ersatzführerschein einen EU-Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Führerscheine werden nicht mehr ausgegeben.
Sofern Ihr Führerschein verloren gegangen, gestohlen oder unbrauchbar geworden ist, haben Sie gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine kostenpflichtige Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.
Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust des Führerscheins, ist - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides Statt abzugeben.
Bitte erkundigen Sie sich hierzu im Vorfeld bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.