Kybergnachrichten Juni 2022

06/2022 72 FürEINANDER Infoveranstaltungen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung! Es ist ein Thema, mit demwir uns am liebsten nicht befassen möchten, solange wir gesund sind. Und doch ist es so wichtig, vorsorglich eine Brücke zu schlagen in eine Zeit und in Situationen, in denen wir durch Krankheit oder durch einen Unfall bedingt, nicht mehr selbst handeln können. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sind dafür wichtige Werkzeuge. Die Nachbarschaftshilfe Oberhaching bietet hierzu in ihren Räumen zwei Informationsveranstaltungen im kleinen Kreise an. Referentin: Eva Pabst, Dipl. Sozialpädagogin (FH), Beraterin Vorsorge- und Patientenverfügung von der Fachstelle für pflegende Angehörige Landkreis München Infoveranstaltung zur Vorsorgevollmacht Do., 14.07., 15 – 16:30 Uhr, Innerer Stockweg 1, 1. Stock, barrierefrei, Aufzug vorhanden Die Vorsorgevollmacht dient dazu, dass ein von Ihnen bestimmter Mensch Ihre Angelegenheiten wahrnehmen kann, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Angehörige und Ehepartner oder Kinder haben näm- lich kein automatisches Vertretungsrecht, wie häufig geglaubt wird. Die Angehörigen können im Bedarfsfall nur dann handeln und für den Erkrankten Angelegenheiten regeln, wenn sie bevollmächtigt sind. Durch eine Vollmacht kann i.d.R. eine Betreuung beim Amtsgericht vermieden werden. Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie Informationen, die zum Erstellen dieser Willenserklärung anhand der Vordrucke des Bayerischen Justizministeriums erforderlich sind, in einfacher und gut verständlicher Weise. Eine Beratung auf der Grundlage anderer Vordrucke oder eine individuelle Rechtsberatung kann nicht erfolgen. Infoveranstaltung zur Patientenverfügung Do., 28.07., 15 – 16:30 Uhr, Innerer Stockweg 1, 1. Stock, barrierefrei, Aufzug vorhanden In einer Patientenverfügung werden schon in gesunden Zeiten Willenserklärungen zur Behandlung im Sterbeprozess festgelegt, z.B. welche lebensverlängernden Maßnahmen unterbleiben sollen. So können unnötiges Leiden und Übertherapie am Lebensende vermieden werden. Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie Informationen, die zum Erstellen einer Patientenverfügung anhand der Vordrucke des Bayerischen Justizministeriums erforderlich sind, in einfacher und gut verständlicher Weise. Eine Beratung auf der Grundlage anderer Vordrucke oder eine individuelle Rechtsberatung kann nicht erfolgen. Die Veranstaltungen sind kostenfrei, eine vorherige Anmeldung ist jedoch unbedingt erforderlich. Tel. 39297050 oder sabine.muehlbauer@nbh-oha.de Bitte informieren Sie sich über die aktuell geltenden Hygiene-Bestimmungen. Die Vordrucke erhalten Sie auf Wunsch bei uns gegen einen Unkostenbeitrag von 2,- EUR.

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