Kybergnachrichten Juni 2022

06/2022 11 KybergAKTUELL Zu viel Restabfall – was tun? Restabfall ist alles, was nicht weiter verwertet werden kann. Dazu gehören beispielsweise Nicht recyclebare Materialien Windeln Hygieneabfälle Unbrauchbare, verschmutzte Kleidung und Schuhe defekte Spielsachen Gebrauchsgegenstände aus dem Haushalt Haustierstreu und Vogelsand Nuss- oder Eierschalen, Knochen-Reste Medikamente Tapetenreste Stark verschmutzte Verpackungen Sollten Sie ausnahmsweise größere Mengen an Restabfall haben, der nicht mehr in die Tonne passt, dann hilft der gemeindliche Abfallsack weiter. Er hat ein Füllvolumen von 50 Litern. Er kostet 5,- EUR und ist im Bürgerbüro des Rathauses erhältlich. Für Windeln, die nicht mehr die Restmülltonne passen, hat die Gemeinde Oberhaching seit dem 01.07.2021 die sogenannten„Windelsäcke“ eingeführt. Damit steht eine günstige Möglichkeit zur Entsorgung von Windeln und anderem Pflegematerial zur Verfügung, um den Mehraufwand an Abfällen zu überbrücken. Oberhachinger Familien erhalten die Windelsäcke im Bürgerbüro des Rathauses. Die Gebühr für den Windelsack (ca. 30 Liter) beträgt 1,- EUR. Der Verkauf findet nur in 10er Rollen statt. Beide zusätzlichen Müllsäcke werden von unserem Abfuhrunternehmen Fa. Wittmann am jeweiligen Leerungstag mit dem Restabfall mitgenommen. Das darf nicht in die Restabfalltonne Elektronische Kleingeräte – (zum Beispiel elektr. Zahnbürsten oder Kinderspielzeuge, diese sind beimWertstoffhof abzugeben) Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien, Energiesparlampen (Hierfür stehen amWertstoffhof Sammelbehälter zur Verfügung. Große Lithium-Batterien, von E-Bikes, können nur beim Händler zurück- gegeben werden) volle Farb-Eimer vonWandfarben – (eingetrocknete Farbreste in einen extra Müllbeutel zum Restabfall geben, die leeren PVC-Eimer in den gelben Sack) Gefährliche Abfälle – (Säuren, Laugen, Lösungsmittel können amWertstoffhof beim Giftmobil abgegeben werden. Die Termine hierfür finden Sie im aktuellen Abfuhrkalender) Bauschutt, Steine oder dicke Äste – (Kann nicht thermisch verwertet werden und gehört deshalb auf den Wertstoffhof ) Achtung Egal ob Papierakte, Festplatte oder elektronisches Altgerät – Daten, die nicht mehr aufbewahrt werden müssen, sollten vernichtet werden. Die Überreste dürfen nicht rekonstruierbar sein. Das gilt umso mehr für personenbezogene Daten, also all solche Daten, die Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen. Hier ist jeder einzelne Bürger ist für seine Daten zuständig.

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