Kybergnachrichten April 2023

04/2023 49 Metzgerei Johann Schelle Auf dem Schelleh of Unsere Öffnungszeiten: Mi, Do, Fr 8.00 – 13.00 & 14.00 – 18.00 Uhr Samstag 8.00 – 12.00 Uhr Mobil 0162 7583739 • Tölzer Straße 65 • 82041 Deisenhofen KybergAKTUELL Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes Informationsplattform zu Schienenlärm ist online Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überarbeitet seinen Lärmaktionsplan nach Umgebungslärmrichtlinie in der vierten Runde. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das EBA ausführlich über die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger auf der Seite Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Lärmschutz. Bürgerinnen und Bürger, die sich durch den Schienen- verkehrslärm einer Haupteisenbahnstrecke gestört fühlen, können an der Überarbeitung der Lärmaktions- planung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit- wirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Vorab veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt Ende Juni 2022 die neuberechneten Lärmkarten der vierten Runde nach Umgebungslärmrichtlinie. Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt Ab sofort können Sie sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes beteiligen. Hier gelangen Sie zur Beteiligung: www.laermaktionsplanungschiene.de/portal/apps/sites/#/lap1 Insgesamt sechs Wochen, bis zum 24. April 2023, hat die Öffentlichkeit nun die Gelegenheit, an der Lärm- aktionsplanung mitzuwirken und sich zu ihren Lärmproblemen zu äußern. Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem be- nannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

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