Bebauungsplan im Bereich südwestlich Lanzenhaarer Straße in Oberhaching;
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaching hat in der Sitzung vom 28.03.2023 beschlossen, den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 15.12.2022, ergänzt am 29.03.2023, gefertigt vom Architekturbüro Kottermair und Rebholz aus Murnau, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplanentwurf sieht auf den Flur Nummern 25 und 26 ein Mehrfamilienhaus zur Lanzenhaarer Straße vor. Der Baukörper auf dem Grundstück Fl. Nr. 27/2 wird im Wesentlichen im Bestand festgeschrieben, wobei ein gewisser Spielraum zur Erweiterung entlang der Firstrichtung ermöglicht wird. Die überbaubaren Flächen der Grundstücke Fl. Nrn. 27/4 und 29 werden unabhängig von der eher kleinteiligen Bestandsbebauung großzügiger gefasst.

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt von Mittwoch, den 12.04.2023 bis Montag, den 15.05.2023 (siehe Bekanntmachung).

Die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 12.04.2023 bzw. 23.05.2023 bis zum 30.06.2023.