Bebauungsplan Sägewerk Kogler

3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sägewerk Kogler", Fl.Nrn. 351/3, 351 (Tfl.), 336, Gemarkung Oberbiberg in Kreuzpullach, frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Regelverfahren.

Der Gemeinderat Oberhaching hat in seiner Sitzung am 30.07.2024 beschlossen, zur o.g. Änderung des Bebauungsplanes die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt von Montag, den 12.08.2024 bis einschließlich Montag, den 16.09.2024.