Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung südlich und nördlich Bergstraße westlich Vorderes Gleißental Fl.Nrn. 1665/T., 1677, 1677/1, 1677/4 T., 1668, 1669 und 2143 T. Gemarkung Oberhaching
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaching hat am 02.02.2021 beschlossen, für das Gebiet südlich und nördlich Bergstraße westlich Vorderes Gleißental mit angrenzenden Verkehrs- und Grünflächen Fl.Nrn. 1655/T., 1677, 1677/1, 1677/4 T., 1668, 1669 und 2143/T. einen Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung sollen folgende Planungsziele sichergestellt werden:
-Festlegung der Stellung, Größe und Höhe künftiger Gebäude
-weitestgehende Erhaltung bzw. Wiederherstellung der landschaftlichen und topographischen Situation
-Festlegung der Grundstückszufahrten von der Bergstraße
-Bei den Grundstücken nördl. der Bergstraße sollen sich die Bauräume und Gebäudevolumina an den vom Bauausschuß bereits am 14.07.2020 befürworteten Gebäudegrößen und Gebäudestandorten orientieren.
-Sicherung wasserwirtschaftlicher Belange für die Anlage eines naturnahen Absetzbeckens mit Verlängerung des Bachlaufes sowie einer öffentlichen Spielfläche.
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaching hat am 02.02.2021 beschlossen, für das Gebiet südlich und nördlich Bergstraße westlich Vorderes Gleißental mit angrenzenden Verkehrs- und Grünflächen Fl.Nrn. 1655/T., 1677, 1677/1, 1677/4 T., 1668, 1669 und 2143/T. einen Bebauungsplan mit Grünordnung aufzustellen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung sollen folgende Planungsziele sichergestellt werden:
-Festlegung der Stellung, Größe und Höhe künftiger Gebäude
-weitestgehende Erhaltung bzw. Wiederherstellung der landschaftlichen und topographischen Situation
-Festlegung der Grundstückszufahrten von der Bergstraße
-Bei den Grundstücken nördl. der Bergstraße sollen sich die Bauräume und Gebäudevolumina an den vom Bauausschuß bereits am 14.07.2020 befürworteten Gebäudegrößen und Gebäudestandorten orientieren.
-Sicherung wasserwirtschaftlicher Belange für die Anlage eines naturnahen Absetzbeckens mit Verlängerung des Bachlaufes sowie einer öffentlichen Spielfläche.