Bauen in Oberhaching: Bauberatung im Rathaus
Die Menschen leben gerne in Oberhaching. Sie genießen die Vorteile des Ballungsraumes München und leben doch nicht in der Stadt. Sie wohnen in ländlicher Umgebung und doch nicht in einem Dorf.
Oberhaching ist eine eigenständige Gemeinde mit guter Infrastruktur, hervorragendem Wohnwert und ausreichenden und qualifizierten Arbeitsplätzen. Die Menschen identifizieren sich mit Ihrem Lebensraum, engagieren sich ehrenamtlich für die Gesellschaft und tragen dazu bei, dass Oberhaching eine sehr lebendige Gemeinde ist.
Die Satzung regelt das Grundsätzliche: In der Gemeinde Oberhaching sollen einfache, klare Baukörper entstehen, mit flach geneigten, ruhigen Satteldächern und die Gebäude sollen mit dem ländlich geprägten Straßenraum möglichst offen kommunizieren.
Damit waren und sind Hochhäuser, stereotype Reihenhäuser oder anonyme Villensiedlungen in Oberhaching nicht umsetzbar. Die Satzung fordert aber nicht ein normiertes, einheitliches Bauen, sondern erlaubt ausdrücklich ganz unterschiedliche und durchaus auch sehr modern gestaltete Gebäude.
Im gemeinsamen Bemühen von Bauherren, Verwaltung und Gemeinderat um eine ansprechende Ortsgestaltung und mit dem einen oder anderen Kompromiss wird Oberhaching seinen ländlichen Charakter und damit seinen hohen Stellenwert als Wohnort weiter behalten. Für Beratungsgespräche steht die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.
Die zuständige Baugenehmigungsbehörde ist das Landratsamt München (siehe rechte Spalte).
Oberhaching ist eine eigenständige Gemeinde mit guter Infrastruktur, hervorragendem Wohnwert und ausreichenden und qualifizierten Arbeitsplätzen. Die Menschen identifizieren sich mit Ihrem Lebensraum, engagieren sich ehrenamtlich für die Gesellschaft und tragen dazu bei, dass Oberhaching eine sehr lebendige Gemeinde ist.
Ortsgestaltungssatzung
Als eine der ersten Gemeinden hat sich Oberhaching bereits in den siebziger Jahren ganz bewusst gegen die Bauwut der damaligen Zeit gestemmt und sich einer nachhaltigen und ländlichen Entwicklung verschrieben. Ein wichtiges Instrument in der Umsetzung dieses Leitbildes war und ist die Ortsgestaltungssatzung, die, mit den nötigen Fortschreibungen und Anpassungen, seit fast 40 Jahren in Oberhaching umgesetzt wird.Die Satzung regelt das Grundsätzliche: In der Gemeinde Oberhaching sollen einfache, klare Baukörper entstehen, mit flach geneigten, ruhigen Satteldächern und die Gebäude sollen mit dem ländlich geprägten Straßenraum möglichst offen kommunizieren.
Damit waren und sind Hochhäuser, stereotype Reihenhäuser oder anonyme Villensiedlungen in Oberhaching nicht umsetzbar. Die Satzung fordert aber nicht ein normiertes, einheitliches Bauen, sondern erlaubt ausdrücklich ganz unterschiedliche und durchaus auch sehr modern gestaltete Gebäude.
Im gemeinsamen Bemühen von Bauherren, Verwaltung und Gemeinderat um eine ansprechende Ortsgestaltung und mit dem einen oder anderen Kompromiss wird Oberhaching seinen ländlichen Charakter und damit seinen hohen Stellenwert als Wohnort weiter behalten. Für Beratungsgespräche steht die Bauverwaltung gerne zur Verfügung.
Bauberatung
Die Gemeinde Oberhaching bietet allen Bauwilligen eine kostenlose Bauberatung an, auch und gerade im Hinblick auf die örtlichen Bauvorschriften. Bereits beim Bauantragsverfahren bietet das Bauamt seine Unterstützung an, um das Baugenehmigungsverfahren möglichst reibungslos und zügig abschließen zu können.Die zuständige Baugenehmigungsbehörde ist das Landratsamt München (siehe rechte Spalte).