Kostenfreiheit des Schulwegs

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei

wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.

Aufgabenträger sind für

Notwendig ist die Beförderung im Sinne der Vorschriften für den Besuch des regelmäßigen Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts an der nächstgelegenen Schule sofern der Schulweg

Ausnahme:

Die Beförderung der anderen Schüler:

haben keinen Anspruch auf Beförderung, aber:
Wenn bei einer Familie die Gesamtkosten für die notwendige Beförderung dieser Schüler einen Betrag von derzeit 395,- Euro im Schuljahr überschreiten, wird der darüber hinausgehende Betrag der aufgewendeten Fahrtkosten am Ende des Schuljahres auf Antrag erstattet. Ausnahmeregelungen gibt es für kinderreiche und sozial schwache Familien, die keine Eigenleistung erbringen müssen.


Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (siehe "Weiterführende Links").

Sonstiges
^
Sonstiges
Weiterführende Links
Verwandte Themen